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#  Aartalsperre chemisch „nicht gut“ – doch die entscheidenden Schadstoffe wurden dort nie gemessen

22. September 2026 // geschrieben von Manfred

 ![](https://www.fingerklopfer.de/images/teaser/2026-09-22_aartalsperre.jpg)

Quecksilber und bromierte Diphenylether sorgen offiziell für einen schlechten chemischen Zustand der Aartalsperre. Eine Nachfrage des Fingerklopfers beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie zeigt nun allerdings: An der Talsperre selbst wurden diese beiden Stoffe noch nie untersucht. Messungen sind dort derzeit auch nicht vorgesehen. Gleichzeitig wird der See als Badegewässer regelmäßig kontrolliert – allerdings auf ganz andere Parameter. Der Lahn-Dill-Kreis ließ Fragen dazu innerhalb der gesetzten Frist unbeantwortet.

Ende August hatten wir über einen zunächst irritierenden Befund berichtet: Der Aartalsee bei Bischoffen erhält als Badegewässer Bestnoten, sein chemischer Zustand wird nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gleichzeitig als „nicht gut“ geführt. Verantwortlich dafür sind Quecksilber und bromierte Diphenylether, kurz BDE. Schon damals zeigte sich allerdings ein entscheidender Unterschied zwischen beiden Bewertungen: Die Badegewässerqualität beruht auf regelmäßigen Untersuchungen des Sees. Die Einstufung hinsichtlich Quecksilber und BDE dagegen nicht.

Eine Presseanfrage des Fingerklopfers an das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, HLNUG, schafft nun deutlich mehr Klarheit. Die Antwort ist bemerkenswert eindeutig: **An der Aartalsperre wurden weder Quecksilber noch BDE bislang überhaupt gemessen. Und entsprechende Untersuchungen sind aktuell auch nicht geplant.**

## „Nicht gut“ – ohne einen Messwert aus der Aartalsperre

Ausgangspunkt unserer Recherche war eine Antwort der hessischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage. Danach wird der chemische Zustand der Aartalsperre wegen Quecksilber und bromierter Diphenylether als nicht gut bewertet. Bereits damals blieb jedoch offen, wie hoch die Konzentrationen dieser Stoffe im Aartalsee tatsächlich sind.

Deshalb fragten wir beim HLNUG nach der repräsentativen Messstelle, den dort gemessenen Werten, der verwendeten Messmatrix und dem Zeitpunkt der Messungen.

Die Antwort fällt anders aus, als die Einstufung zunächst vermuten lässt.

„Für die Aartalsperre liegen jedoch keine konkreten Messwerte zu den Parametern Quecksilber und BDE vor“, teilt das Landesamt mit. Auf unsere ausdrückliche Nachfrage, ob an der Talsperre selbst jemals entsprechende Messungen stattgefunden hätten, heißt es weiter:

„Bislang sind keine Messungen an der Aartalsperre hinsichtlich der Parameter Quecksilber und BDE durchgeführt worden und solche Messungen sind aktuell auch nicht geplant.“

Damit ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: **Für die Aartalsperre wurde keine Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für Quecksilber oder BDE gemessen. Sie wird vielmehr so eingestuft, weil die Behörden für diese Stoffe von einer flächendeckenden Überschreitung ausgehen.**

Der hessische Bewirtschaftungsplan 2021–2027 beschreibt genau dieses Verfahren. Danach verfehlten bei der Bestandsaufnahme alle hessischen Oberflächenwasserkörper den guten chemischen Zustand, weil für Quecksilber und BDE von flächendeckenden Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen ausgegangen wird. Beide Stoffgruppen werden als sogenannte ubiquitäre Stoffe behandelt.

Auch die Oberflächengewässerverordnung kennzeichnet sowohl bromierte Diphenylether als auch Quecksilber entsprechend und erlaubt für ubiquitäre Stoffe eine weniger intensive Überwachung.

Das bedeutet nicht, dass die Einstufung rechtlich falsch wäre. Es bedeutet aber sehr wohl, dass die Aussage **„chemischer Zustand der Aartalsperre: nicht gut wegen Quecksilber und BDE“** nicht mit der Aussage gleichgesetzt werden darf: **„In der Aartalsperre wurden zu hohe Konzentrationen von Quecksilber und BDE gemessen.“**

Eine solche Messung existiert nicht.

## Statt einer Messstelle ein „Konglomerat“

Interessant ist auch die Antwort des Landesamtes auf die Frage, **wo** die für die Aartalsperre maßgebliche Belastung eigentlich gemessen werde.

Wir hatten ausdrücklich nach Bezeichnung und Lage der repräsentativen Messstelle gefragt. Eine solche Messstelle nennt das HLNUG jedoch nicht.

Stattdessen verweist die Behörde darauf, dass bisherige Untersuchungen an hessischen Fließgewässern bei Quecksilber und BDE zum Teil deutliche Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm ergeben hätten. Daraus werde geschlossen, dass eine flächendeckende Überschreitung in Hessen vorliegt.

„Für die Bewertung der Aartalsperre (und weiterer Oberflächenwasserkörper) wurde somit nicht eine einzelne Messstelle herangezogen, sondern ein Konglomerat von repräsentativen Messstellen“, schreibt das Landesamt.

Welche konkreten Messstellen zu diesem „Konglomerat“ gehören und welche Werte dort gemessen wurden, beantwortet das HLNUG damit allerdings nicht.

Auch unsere Frage, auf welcher konkreten Messung die erste Einstufung der Aartalsperre als „nicht gut“ beruhte, führt nicht zu einem lokalen Messergebnis. Seit Veröffentlichung des zweiten Bewirtschaftungsplans für die Jahre 2015 bis 2021 würden alle Oberflächenwasserkörper unter Einbeziehung der ubiquitären Schadstoffe als „nicht gut“ geführt, erklärt die Behörde.

Das ist für die öffentliche Kommunikation nicht unerheblich. Der WRRL-Status vermittelt auf einer Karte eine konkrete Bewertung eines konkreten Gewässers. Die hierfür ausschlaggebenden Schadstoffe sind an diesem konkreten Gewässer jedoch gar nicht untersucht worden.

## Gebadet wird nach ganz anderen Kriterien

Für Badegäste ergibt sich daraus ein scheinbarer Widerspruch, der sich erst durch die unterschiedlichen Regelwerke erklärt.

Der Aartalsee wird als offizielles Badegewässer regelmäßig untersucht. Vor Beginn der Badesaison sowie mindestens einmal monatlich während der Saison werden vor allem **Escherichia coli und intestinale Enterokokken** bestimmt. Hinzu kommen Sichtkontrollen und die Beobachtung möglicher Massenentwicklungen von Cyanobakterien, also Blaualgen.

Für 2026 weist das Landesportal bislang durchgehend unauffällige Einzelproben aus. So lagen die Enterokokkenwerte beispielsweise am 3. August bei 65 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter, E. coli bei 10. Das HLNUG sieht hinsichtlich der hygienischen Wasserqualität derzeit keine Bewirtschaftungsmaßnahmen als erforderlich an. Lediglich bei einem massenhaften Auftreten von Cyanobakterien könnte das Gesundheitsamt Verhaltensempfehlungen aussprechen oder zeitweise vom Baden abraten.

Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zur chemischen WRRL-Bewertung.

Die Badegewässerüberwachung soll unmittelbar gesundheitlich relevante hygienische Belastungen erkennen. Die Umweltqualitätsnormen für Quecksilber und BDE dienen dagegen nach Auskunft der Landesregierung primär der Beurteilung des ökologischen beziehungsweise chemischen Gewässerzustands und dem Schutz aquatischer Organismen. Aus der WRRL-Einstufung „nicht gut“ folgt deshalb nach Darstellung des Landes nicht automatisch eine Gesundheitsgefahr für Badegäste. Unsere ursprüngliche Meldung hatte bereits darauf hingewiesen.

Gleichwohl entsteht eine Informationslücke: Wer auf dem Badegewässerportal nachschaut, findet eine gute beziehungsweise ausgezeichnete hygienische Bewertung. Wer den WRRL-Viewer öffnet, findet denselben Wasserkörper chemisch in schlechtem Zustand.

Und wer wissen will, **wie viel Quecksilber oder BDE sich tatsächlich im Wasser, in Schwebstoffen oder in Fischen der Aartalsperre befindet, bekommt derzeit keine Antwort – weil diese Daten nicht erhoben wurden.**

## Muss man Badegäste darüber informieren?

Bereits die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage hatte ergeben, dass keine besondere Rechtsvorschrift die Behörden verpflichtet, Badegäste auf diese chemische Einstufung hinzuweisen.

Damit ist die Frage allerdings lediglich rechtlich beantwortet – nicht zwingend kommunikativ.

Deshalb wandte sich der Fingerklopfer auch an den Lahn-Dill-Kreis und dessen Gesundheitsamt.

Wir wollten wissen, ob dem Gesundheitsamt bekannt war, dass die Aartalsperre chemisch als „nicht gut“ geführt wird, seit wann diese Information vorliegt und auf welchem Weg Gesundheitsämter von solchen Einstufungen erfahren. Zudem fragten wir, ob der Kreis trotz fehlender Rechtspflicht eine Information der Badegäste – etwa durch einen Hinweis an der Badestelle oder auf seinen Internetseiten – für sinnvoll hält.

Weitere Fragen betrafen Zahl und Überwachungsrhythmus der Badestellen sowie die Frage, ob der Kreis Anlass sieht, beim Landesamt eigene Quecksilber- und BDE-Messungen unmittelbar an der Aartalsperre anzuregen.

**Der Lahn-Dill-Kreis beantwortete diese Fragen innerhalb der von der Redaktion gesetzten Frist nicht.**

Damit bleibt bislang auch offen, ob das für die Badegewässerüberwachung zuständige Gesundheitsamt die chemische WRRL-Einstufung überhaupt kannte und ob der Kreis eine ergänzende Information der Badegäste für erforderlich oder zumindest sinnvoll hält.

Sollte eine Antwort noch eingehen, werden wir sie ergänzen.

## Ein schlechter Zustand, dessen Höhe niemand kennt

Was bleibt also von der zunächst widersprüchlich wirkenden Nachricht „ausgezeichnetes Badegewässer, aber schlechter chemischer Zustand“?

Zunächst: Es gibt nach den veröffentlichten Daten keinen Hinweis darauf, dass vom Baden in der Aartalsperre wegen Quecksilber oder BDE aktuell abzuraten wäre. Eine solche Schlussfolgerung lässt sich aus der WRRL-Einstufung nicht ziehen. Die hygienischen Untersuchungen des Badegewässers zeigen für 2026 bislang keine Auffälligkeiten, die entsprechende Maßnahmen erforderlich machen würden.

Ebenso wenig lässt sich aber das Gegenteil behaupten, nämlich dass die Aartalsperre hinsichtlich dieser beiden Stoffgruppen nachweislich unbelastet sei.

**Man weiß es schlicht nicht, weil dort nicht gemessen wurde.**

Der chemische Zustand „nicht gut“ ist deshalb im Fall der Aartalsperre keine individuelle Schadstoffdiagnose des Gewässers. Er ist zunächst das Ergebnis eines regulatorischen Bewertungssystems, das die bundesweit und hessenweit verbreitete Belastung durch persistente Schadstoffe auf einzelne Wasserkörper überträgt.

Das ist fachlich erklärbar und von der Oberflächengewässerverordnung vorgesehen. Für die Öffentlichkeit ist diese Differenzierung jedoch entscheidend.

Denn zwischen den Aussagen

**„In der Aartalsperre wurden Umweltgrenzwerte für Quecksilber und BDE überschritten“**

und

**„Die Aartalsperre wird wegen einer angenommenen flächendeckenden Überschreitung dieser Stoffe als nicht gut eingestuft“**

liegt ein erheblicher Unterschied.

Die erste Aussage wäre falsch. Die zweite beschreibt den derzeitigen Kenntnisstand.

Dass die entscheidenden Schadstoffe trotz vorhandener Messstellen und anderer chemischer Untersuchungen an der Aartalsperre bislang nicht unmittelbar bestimmt wurden – und solche Messungen derzeit auch nicht vorgesehen sind –, lässt deshalb eine einfache Frage zurück:

**Warum misst man nicht zumindest einmal nach, wie die tatsächliche Belastung des Gewässers aussieht?**
