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#  Löhnberg: 11 Prozent Anteil, 80 Prozent Risiko – wie politische Nähe, schwache Kontrolle und ein Millionenmodell die Gemeinde in die Krise führten

13. September 2026 // geschrieben von Manfred

 ![](https://www.fingerklopfer.de/images/teaser/2026-09-13_loehnberg.jpg)

Als am 8. September 2026 rund zehn Ermittler über Stunden den Hauptsitz der Kreissparkasse Weilburg durchsuchten, bekam die Löhnberger Finanzaffäre eine neue Dimension. Bis dahin hatte sich der öffentliche Blick vor allem auf die Gemeinde, auf fehlende Jahresabschlüsse, auf das Handeln des früheren Bürgermeisters Frank Schmidt und auf die wirtschaftlich gescheiterte Löhnberger Grundbesitz GmbH konzentriert. Nun rückte ausgerechnet jenes Kreditinstitut in den Fokus, das die Gesellschaft über Jahre finanziert hatte.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte, dass der Verdacht besteht, Mitarbeiter der Kreissparkasse Weilburg könnten zu Unrecht Darlehen an die Löhnberger Grundbesitz GmbH ausgegeben haben. Die Ermittlungen stehen nach Angaben der Behörde im Zusammenhang mit dem gesonderten Verfahren gegen den früheren Löhnberger Bürgermeister. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung; eine Durchsuchung ist keine Feststellung einer Straftat.

Damit schließt sich ein Kreis, der weit vor dem offenen Zusammenbruch der Gemeindefinanzen im Jahr 2024 beginnt. Im Zentrum steht ein Modell, das ursprünglich dazu gedacht war, kommunales Bauland professionell zu entwickeln und zu vermarkten. Aus dieser Konstruktion entstand über Jahre jedoch ein Geflecht aus privater Projektentwicklung, kommunalen Bürgschaften, millionenschweren Krediten, politischer Nähe und institutionellen Doppelrollen. Besonders schwer wiegt dabei der September 2022: Zu einem Zeitpunkt, als der politische Streit um Akteneinsicht und Kontrolle längst offen ausgetragen wurde und die Verbindlichkeiten der Grundbesitzgesellschaft bereits in die Millionen gingen, gab die Gemeinde ihre gesellschaftsrechtliche Mehrheit aus der Hand und übernahm zugleich einen Großteil des finanziellen Risikos.

Die Krise brach 2024 offen aus. Ihre politische Mechanik war zu diesem Zeitpunkt längst angelegt.

## Eine private Gesellschaft, die kommunales Bauland entwickelte

Die Löhnberger Grundbesitz GmbH, kurz LGG, war ursprünglich keine Gemeindegesellschaft. Gegründet wurde sie von der Kolmer + Fischer GmbH. Die Gemeinde war an der Gründung nicht beteiligt. Unternehmensgegenstand waren der Erwerb von Grundstücken, die Vergabe von Erschließungs- und Bauaufträgen sowie die Vermarktung von Baugebieten. Besonders eng war die Verbindung zur Kommune dennoch von Beginn an: Sitz der Gesellschaft war die Obertorstraße 5 – die Anschrift der Löhnberger Gemeindeverwaltung.

Das Modell war aus Sicht einer Kommune grundsätzlich attraktiv. Baugebiete konnten außerhalb der klassischen Verwaltungsstruktur entwickelt, Grundstücke angekauft, erschlossen und vermarktet werden. Kolmer + Fischer übernahm dabei nicht nur die gesellschaftsrechtliche Rolle, sondern war zugleich Dienstleister. Nach einer Recherche von CORRECTIV erhielt das Unternehmen ein jährliches Fixum von 48.000 Euro sowie zusätzlich 3,30 Euro pro verkauftem Quadratmeter.

Über Jahre funktionierte dieses Arrangement offenbar politisch weitgehend geräuschlos. Gerade deshalb ist ein Vorgang aus dem Jahr 2018 heute erneut bemerkenswert. Kolmer + Fischer spendete damals 10.000 Euro an den SPD-Kreisverband Limburg-Weilburg. Im selben Jahr verlängerte die SPD-geführte Gemeinde Löhnberg erneut die Grundstücksvermarktung durch die Unternehmensgruppe. CORRECTIV machte diese zeitliche Nähe 2021 öffentlich. Der SPD-Kreisverband bestritt einen Zusammenhang zwischen Spende und Auftrag und erklärte, das Geld sei einmalig im Rahmen eines Wahlkampfs geflossen. Frank Schmidt erklärte damals, er habe von der Spende erst durch die journalistische Anfrage erfahren und wandte sich anschließend grundsätzlich gegen Firmenspenden. Kolmer + Fischer beantwortete Fragen zum Motiv der Spende nicht. Einen Nachweis für eine Gegenleistung gibt es bis heute nicht.

Auch deshalb wäre es journalistisch falsch, aus der Spende im Nachhinein einen Korruptionsbeweis zu konstruieren. Sie bekommt aber im heutigen Gesamtbild eine andere Bedeutung. Ein Unternehmen, das langfristig wirtschaftlich von kommunalen Entscheidungen profitierte, spendete eine erhebliche Summe an den Kreisverband jener Partei, die Löhnberg politisch dominierte. Die Spende wurde angenommen; Hinweise darauf, dass sie später zurückgezahlt wurde, sind öffentlich nicht bekannt. Die Geschichte zeigt damit weniger einen nachgewiesenen Gesetzesverstoß als ein frühes Problem politischer Distanz. Gerade in Konstruktionen, in denen private und öffentliche Interessen eng nebeneinanderliegen, wird Transparenz wichtiger, nicht unwichtiger.

## 2022: Die Gesellschaft wechselt innerhalb weniger Monate zweimal die Mehrheitsverhältnisse

Das Schlüsseljahr ist 2022.

Am 21. April übertrug Kolmer + Fischer 89 Prozent der Anteile an der LGG auf die Gemeinde. Aus der vollständig privat gehaltenen Gesellschaft wurde damit für kurze Zeit eine Gesellschaft mit kommunaler Mehrheit. Kolmer + Fischer behielt nur noch elf Prozent. Am 12. Mai berichtete Bürgermeister Schmidt der Gemeindevertretung über diese „Rückübertragung der Löhnberger Grundbesitzgesellschaft an die Gemeinde“. Zu diesem Zeitpunkt hielt Löhnberg tatsächlich die klare Mehrheit.

Doch dieser Zustand hielt nur wenige Monate. Am 23. Juni erklärte Schmidt, die Übertragung müsse „aus steuerrechtlichen Gründen bis zur Fertigstellung/Abarbeitung der noch offenen Projekte“ ausgesetzt werden. Aus den Unterlagen ergibt sich, dass diese Erklärung nicht Gegenstand eines förmlichen Beschlusses war. Die Gemeindevertretung nahm sie zur Kenntnis. Eine protokollierte Aussprache dazu fehlt.

Die ungewöhnliche Beteiligungsquote, die wenig später entstehen sollte – 89 Prozent Kolmer + Fischer, elf Prozent Gemeinde – ist aus steuerlicher Sicht zumindest plausibel erklärbar. Seit der Reform des Grunderwerbsteuerrechts 2021 spielen 90-Prozent-Schwellen bei grundbesitzenden Gesellschaften eine erhebliche Rolle. Auch die SPD Löhnberg erklärte später, die Minderheitsbeteiligung der Gemeinde habe steuerliche Gründe gehabt. Der vollständige steuerliche Vermerk von 2022 liegt öffentlich allerdings nicht vor. Deshalb lässt sich nicht seriös behaupten, die 89/11-Konstruktion sei ausschließlich aus diesem Grund gewählt worden.

Entscheidend ist ohnehin etwas anderes: Selbst wenn sich die elf Prozent steuerlich erklären lassen, erklärt das nicht, warum die Gemeinde zugleich den weit überwiegenden Teil des finanziellen Risikos übernehmen sollte.

## Währenddessen wurde im Parlament bereits über Kontrolle gestritten

Die spätere Millionenentscheidung fiel nicht in einer politisch ruhigen Phase. Der Konflikt über Transparenz und Kontrolle war spätestens im Juni 2022 offen.

Die Freien Wähler beantragten einen Akteneinsichtsausschuss. Die von SPD und CDU getragene Mehrheit setzte den Punkt mit zwölf gegen sieben Stimmen ab. Am selben Abend erteilte dieselbe Mehrheit dem Gemeindevorstand die Entlastung für 2015, obwohl die Opposition auf von der Revision benannte Mängel verwies. Eine beantragte Beschluss- und Antragsverfolgungsliste wurde ebenfalls vertagt.

Dieser Ablauf ist deshalb wichtig, weil er zeigt, dass die politische Auseinandersetzung um Kontrolle nicht erst mit der Finanzkrise 2024 begann. Die Opposition verlangte schon vorher Instrumente, mit denen sich Vorgänge nachvollziehen ließen. Die Mehrheit hielt dagegen.

Dass diese Mehrheit im Kern aus SPD und CDU bestand, lässt sich bereits an der konstituierenden Sitzung 2021 erkennen. Beide Fraktionen schlugen gemeinsam den Vorsitzenden der Gemeindevertretung vor. Die Wahl fiel mit 14 zu 9 Stimmen aus. Dieses Verhältnis zieht sich, abhängig von der jeweiligen Anwesenheit, durch zahlreiche spätere Entscheidungen.

Über Jahre arbeitete damit ein festes Mehrheitslager, während die Freien Wähler die Oppositionsrolle übernahmen. Allein eine stabile politische Mehrheit ist selbstverständlich noch kein Kontrolldefizit. Problematisch wird sie dort, wo dieselbe Mehrheit über Jahre sowohl Entscheidungen trägt als auch darüber befindet, ob diese Entscheidungen näher untersucht werden sollen. Genau diese strukturelle Schwäche tritt in den Löhnberger Protokollen zunehmend offen hervor.

## 29. September 2022: Die Entscheidung, die heute alles überschattet

Zwei Tage vor der entscheidenden Sitzung hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Rückübertragung der LGG-Anteile an Kolmer + Fischer mit vier zu zwei Stimmen empfohlen. Am 29. September kam die Angelegenheit in die Gemeindevertretung.

Schon der Verlauf dieses Abends ist bemerkenswert. Der Antrag der Freien Wähler auf Akteneinsicht wurde zunächst einstimmig auf die Tagesordnung genommen. Anschließend beantragte die SPD, genau diesen Punkt wieder abzusetzen. Die Mehrheit folgte mit zwölf gegen acht Stimmen.

Als der Vorsitzende der Freien Wähler anschließend eine Erklärung abgeben wollte, wurde ihm nach den Sitzungsunterlagen das Wort nicht erteilt. Die Mikrofonübertragung wurde schließlich unterbrochen, woraufhin die Fraktion geschlossen den Saal verließ.

Erst danach fiel der zentrale Beschluss. Die verbliebenen Gemeindevertreter stimmten dem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag einschließlich Budget- und Zahlungsplan zu und beschlossen zugleich eine Bürgschaft von 80 Prozent eines maximalen Kreditvolumens von 11.178.530,18 Euro.

Im Protokoll steht „einstimmig“. Formal ist das korrekt, denn unter den noch Anwesenden gab es keine Gegenstimme. Politisch ist die Formulierung ohne Kontext jedoch irreführend: Die Gemeindevertretung bestand aus 23 Mitgliedern, zugestimmt haben 13. Die gesamte Oppositionsfraktion hatte den Saal zuvor nach dem Streit um Akteneinsicht verlassen.

Eine Woche später wurde die Konstruktion notariell vollzogen. Die Gemeinde gab 78 Prozentpunkte zurück an Kolmer + Fischer. Damit hielt das Unternehmen wieder 89 Prozent, Löhnberg nur noch elf Prozent. Zugleich blieb die Gemeinde mit der Bürgschaft im Risiko.

Die Dimension lässt sich am klarsten in Zahlen darstellen:

 | Kennzahl zum Beschluss 2022 | Wert |
|---|--:|
| bekannte Verbindlichkeiten der LGG | rund 3,61 Mio. € |
| Anteil Kolmer + Fischer nach Rückübertragung | 89 % |
| Anteil Gemeinde Löhnberg | 11 % |
| maximaler Kreditrahmen | 11.178.530,18 € |
| kommunale Bürgschaft | 80 % |
| maximales Haftungsrisiko der Gemeinde | **8.942.824,14 €** |

Mit elf Prozent hatte die Gemeinde zudem keine Sperrminorität. Die Satzung verlangte für zentrale gesellschaftsrechtliche Entscheidungen eine Mehrheit von 75 Prozent; Kolmer + Fischer konnte mit 89 Prozent diese Schwelle alleine überschreiten.

Damit entstand eine Konstruktion, deren Asymmetrie heute besonders schwer wiegt: Der private Partner erhielt gesellschaftsrechtlich nahezu vollständige Kontrolle, während die Kommune einen erheblichen Teil des wirtschaftlichen Risikos übernahm.

## Und das in einer Gemeinde, die selbst längst hohe Schulden trug

Die Bürgschaft wurde nicht von einer finanziell unbelasteten Kommune übernommen. Am 10. Mai 2022 belief sich der Darlehensbestand der Gemeinde bereits auf 16.901.800,98 Euro. Mehr als 4,8 Millionen Euro davon waren bei Gesellschaften als Verbindlichkeiten gebucht.

Gleichzeitig bestanden bereits seit Jahren Probleme im Rechnungswesen. Bis heute fehlen aufgestellte Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2025, geprüft fehlen nach Auskunft der Gemeinde die Jahre 2019 bis 2025.

Auch der Hessische Rechnungshof beschreibt Löhnberg im Kommunalbericht 2025 als Sonderfall, in dem zahlreiche rechtliche Vorgaben nicht eingehalten worden seien und eine reguläre Prüfung zeitweise nicht möglich gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund wirkt der Beschluss von 2022 noch problematischer. Eine hoch verschuldete Gemeinde, deren eigene finanzielle Rückschau bereits hinterherhinkte, übernahm ein potenzielles Millionenrisiko für eine Gesellschaft, deren Mehrheit sie gleichzeitig abgab.

## Was aus 14,4 Millionen Euro Kredit wurde

Das ganze Ausmaß des LGG-Modells wurde der Öffentlichkeit erst Jahre später deutlich. Am 5. Februar 2026 legte Bürgermeister Reiner Greve der Gemeindevertretung eine Zusammenstellung vor, die den Geldfluss über die Laufzeit der Gesellschaft sichtbar machte.

Danach hatte die Kreissparkasse Weilburg insgesamt 14.416.687,24 Euro an Darlehen ausgereicht. Die LGG tilgte 8.416.687,24 Euro. Aus Grundstücksverkäufen flossen 8.331.411,75 Euro. Gleichzeitig wurden 8.142.920,53 Euro an die Kolmer + Fischer GmbH gezahlt. Der Zinsaufwand belief sich auf 1.345.361,06 Euro, hinzu kamen Kreditbearbeitungsgebühren von 74.360,07 Euro.

Greve fasste den Befund im Protokoll ungewöhnlich deutlich zusammen. Das Ingenieurbüro habe rund 8,1 Millionen Euro erhalten, bei Grundstückserlösen von rund 8,3 Millionen Euro – also nahezu den gesamten Betrag, der aus Verkäufen hereingekommen sei. Zurück blieben fast sechs Millionen Euro Kredit und Grundstücke, die nach seiner Darstellung überwiegend aus Zufahrtswegen bestünden und daher nur geringe wirtschaftliche Werte verkörperten.

Auch hier gilt: Diese Zahlen sind kein Nachweis unzulässiger Zahlungen. Sie stellen aber eine naheliegende Prüfstrecke dar. Welche konkreten Leistungen standen den 8,14 Millionen Euro gegenüber? Welche Rechnungen wurden gestellt? Welche Bauabschnitte waren abgeschlossen? Wer prüfte die Ausführung und wer gab Zahlungen frei?

Dass diese Fragen nicht theoretisch sind, zeigt der Zustand einzelner Erschließungsbereiche. Nach späteren HR-Recherchen sind etwa im Gewerbegebiet Güldenstadt Straßen und Gehwege bis heute teilweise nicht fertiggestellt. Die Frage steht damit im Raum, ob Kommune oder Grundstückseigentümer noch einmal für Leistungen aufkommen müssen, die ursprünglich bereits Teil der Erschließung sein sollten. Genau hier wird der Millionenkomplex für Bürger unmittelbar greifbar.

## Jörg Fischer erzählt eine andere Geschichte

Jörg Fischer, langjährig zentrale Figur auf Seiten von Kolmer + Fischer, widerspricht einer Darstellung, nach der seine Unternehmensseite intransparent oder wirtschaftlich ursächlich für den Zusammenbruch gewesen sei. Ende 2024 erklärte er gegenüber der Gießener Allgemeinen, die von den Ermittlern gesuchten Unterlagen hätten bei seinem Unternehmen vorgelegen. Gemeinde und Bank seien nach seiner Darstellung umfassend informiert worden.

Diese Aussage ist relevant, aber sie löst den Konflikt nicht auf. Denn entscheidend ist nicht, ob Unterlagen irgendwo vorhanden waren, sondern ob sie vollständig, aktuell und prüffähig den jeweils zuständigen Stellen vorlagen. Genau das ist anhand des Schriftverkehrs zwischen LGG, Gemeinde und Kreissparkasse überprüfbar.

Fischer vertritt zudem die Auffassung, die Gesellschaft hätte wirtschaftlich weitergeführt werden können, wenn das Baugebiet „Taunusblick II“ realisiert worden wäre. Ein Budgetplan habe ein positives Ergebnis erwarten lassen. Auch diese Position ist nicht von vornherein unplausibel. Grundstücksentwicklung benötigt Vorfinanzierung und kann sich erst über spätere Verkäufe rechnen. Allerdings hängt damit die positive Zukunftsprognose einer bereits hoch verschuldeten Gesellschaft erneut von einem großen Folgeprojekt ab.

Das ist ein wesentlicher Unterschied. Die Frage lautet nicht nur, ob „Taunusblick II“ Gewinn gebracht hätte, sondern ob die bis dahin entstandenen Schulden aus abgeschlossenen Projekten wirtschaftlich tragfähig waren oder ob ein neues Projekt erforderlich wurde, um Belastungen aus der Vergangenheit auszugleichen. Der Budgetplan, der bereits Anlage des 2022 beschlossenen Vertrages war, wäre dafür eines der wichtigsten Dokumente.

## 2024 wird aus dem Finanzproblem eine politische Krise

Im Jahr 2024 ließ sich die Lage nicht mehr intern halten. Die Zahlungsfähigkeit der Kommune geriet unter Druck, Rechnungen konnten nur noch verzögert bedient werden, und die politische Unterstützung für Frank Schmidt bröckelte. Die CDU, die über Jahre gemeinsam mit der SPD entscheidende Mehrheiten getragen hatte, ging zunehmend auf Distanz. Schließlich bereiteten CDU und Freie Wähler einen Abwahlantrag vor. Schmidt beantragte daraufhin selbst seine Versetzung in den Ruhestand.

Im Oktober setzte das Regierungspräsidium Gießen auf Bitte der Kommunalaufsicht des Landkreises einen Staatsbeauftragten ein. Das RP sprach von einer finanziell äußerst kritischen Lage; Heiko Stock übernahm vorübergehend die Aufgaben des Bürgermeisters.

Damit war der politische Zusammenbruch des bisherigen Systems sichtbar. Die alte Mehrheit zerfiel allerdings erst, nachdem die finanzielle Krise offenkundig geworden war. Die zentralen Entscheidungen des Jahres 2022 hatte sie noch gemeinsam getragen.

## Die LGG scheitert – und die Bürgschaft wird selbst zum Problem

Die wirtschaftliche Krise der Grundbesitzgesellschaft mündete schließlich in einen Insolvenzantrag. Dieser führte jedoch nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren; die Eröffnung wurde mangels Masse abgewiesen. Zurück blieben rund 5,8 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber der Kreissparkasse Weilburg.

Damit wurde aus der Bürgschaft von 2022 plötzlich eine existenzielle Frage für die Gemeinde.

2025 verhandelten Löhnberg und die Kreissparkasse über eine Neuordnung der Schulden. Mehrere Beratungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im Oktober nahm die Gemeindevertretung ein Strukturierungsangebot der Sparkasse an.

Doch im Dezember stoppte Bürgermeister Reiner Greve die Umsetzung. Nach einer erneuten rechtlichen Prüfung erklärte er, die Gemeinde sei möglicherweise gerade nicht verpflichtet, die vollständigen 5,8 Millionen Euro zu übernehmen. Eine beauftragte Beratung hielt die Bürgschaft und weitere Verträge für angreifbar; eine Unterschrift unter die ausgehandelte Vereinbarung könne Greve selbst haftungsrechtlich gefährden.

Damit wurde aus einem Instrument, das ursprünglich Sicherheit schaffen sollte, selbst ein Gegenstand des Rechtsstreits.

## Politische Nähe und das strukturelle Kontrolldefizit

An diesem Punkt reicht es nicht mehr, nur über falsche Einzelentscheidungen zu sprechen. Der Fall Löhnberg wirft eine grundlegendere Frage auf: Wie konnte eine Gemeinde mit einer Vielzahl formaler Kontrollinstanzen über Jahre in eine Situation geraten, in der elementare Finanzdaten fehlten, Millionengarantien übernommen wurden und dennoch kein Gremium das Gesamtrisiko stoppte?

Auf kommunaler Ebene fällt zunächst die langjährige Zusammenarbeit von SPD und CDU ins Auge. Eine stabile Mehrheit kann Verwaltungshandeln erleichtern. Sie kann aber zugleich zu einem Problem werden, wenn Kontrolle zunehmend als Angriff auf die eigene politische Linie verstanden wird. In Löhnberg lässt sich genau dieser Mechanismus zumindest als Struktur erkennen: Akteneinsicht wurde wiederholt verhindert, eine Beschlussverfolgung verzögert und der entscheidende Bürgschaftsbeschluss erst gefasst, nachdem die Opposition den Saal verlassen hatte.

Das bedeutet nicht, dass jede Entscheidung der damaligen Mehrheit falsch oder rechtswidrig war. Es bedeutet aber, dass politische Kontrolle zunehmend innerhalb eines Lagers stattfinden musste, das die zu kontrollierenden Entscheidungen selbst getragen hatte. Genau daraus entsteht ein klassisches Governance-Problem.

Noch komplexer wird das Bild auf Kreisebene.

Landrat Michael Köberle ist Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Weilburg. Frank Schmidt war dort über Jahre stellvertretender Vorsitzender. Erst zum 11. Dezember 2024 verlor er diese Funktion, blieb aber anschließend weiterhin einfaches Mitglied des Verwaltungsrats. Der Beteiligungsbericht des Landkreises weist für 2024 Köberle als Vorsitzenden und Schmidt bis zum 10. Dezember als stellvertretenden Vorsitzenden aus.

Diese personelle Konstellation ist nicht schon deshalb problematisch, weil beide dort saßen. Sparkassenverwaltungsräte sind bewusst mit kommunalpolitischen Mandatsträgern besetzt. Sie soll regionale Verantwortung abbilden. Im Löhnberg-Komplex bekommt die Struktur jedoch eine besondere Bedeutung: Der Bürgermeister jener Kommune, deren Grundstücksgesellschaft von der Sparkasse millionenschwer finanziert wurde, saß gemeinsam mit dem Landrat im obersten Aufsichtsorgan des Kreditinstituts; Schmidt war dort über Jahre sogar stellvertretender Vorsitzender.

Es gibt bislang keinen Beleg dafür, dass Schmidt persönlich einzelne LGG-Kredite genehmigte oder beeinflusste. Das muss klar gesagt werden. Aber institutionell stellt sich die Frage, wie Interessenkonflikte erkannt und behandelt wurden, welche Informationen dem Verwaltungsrat zugänglich waren und wie Kontrolle funktionieren sollte, wenn kommunale Akteure zugleich innerhalb des Kreditinstituts Kontrollmandate wahrnahmen.

Besonders bemerkenswert ist, dass Schmidt auch nach dem offenen Ausbruch der Löhnberger Finanzprobleme noch im Verwaltungsrat verblieb. Das Ermittlungsverfahren begann 2024, im Oktober wurde ein Staatsbeauftragter eingesetzt und im Dezember wurden Rathaus und Privathaus durchsucht. Trotzdem endete seine Zugehörigkeit zum Sparkassengremium nicht automatisch. Im Kreistag musste Anfang 2025 ausdrücklich erläutert werden, dass entsprechende Mandate nach dem Hessischen Sparkassengesetz nicht einfach durch den Träger abberufen werden können. Der Kreisausschuss stellte zugleich klar, Schmidt sei bei der Kreissparkasse Weilburg nicht mehr stellvertretender Vorsitzender.

Rechtlich lässt sich das erklären. Politisch zeigt es eine Lücke zwischen formaler Ordnung und öffentlicher Erwartung. Ein Kontrollsystem kann vollkommen regelkonform funktionieren und dennoch Konstellationen zulassen, die das Vertrauen in seine Unabhängigkeit schwächen.

## Kontrolle ohne vollständige Information

Ein weiterer Widerspruch wird deutlich, wenn man die Rolle des Landkreises betrachtet. Der Landkreis ist Träger der Kreissparkasse Weilburg, sein Landrat Vorsitzender des Verwaltungsrats. Gleichzeitig erklärte der Kreisausschuss 2025, dem Landkreis lägen aufgrund der gesetzlichen und bankrechtlichen Trennung keine konkreten Informationen darüber vor, welche Geschäftsbeziehungen die Sparkasse im Einzelnen unterhalte. Eine Verbindung zwischen möglichen Kreditengagements und der Trägerstellung herzustellen, sei spekulativ.

Jede dieser Aussagen kann für sich genommen rechtlich richtig sein.

Zusammen ergeben sie jedoch ein institutionelles Paradox: Der kommunale Träger soll Verantwortung tragen, verfügt aber nicht über Kundendaten. Der Verwaltungsrat kontrolliert die Sparkasse, ist aber nicht das operative Kreditgremium. Die Kommunalaufsicht prüft die Gemeinde, nicht die Bank. Die Sparkassenaufsicht prüft die Bank, nicht den Gemeindehaushalt. Und in beiden Systemen bewegten sich dieselben Akteure.

Löhnberg zeigt damit möglicherweise weniger einen Mangel an Kontrollinstanzen als einen Mangel an **verknüpfter Kontrolle**.

Es gab Gemeindevertretung, Haupt- und Finanzausschuss, Rechnungsprüfung, Kommunalaufsicht, Sparkassenverwaltungsrat, Sparkassenaufsicht, Kreistag und Beteiligungsberichte. Trotzdem wuchsen die Risiken über Jahre.

Die neue Kleine Anfrage im Hessischen Landtag setzt genau dort an. Sie fragt unter anderem danach, seit wann die Sparkassenaufsicht von den Kreditengagements der Kreissparkasse Weilburg gegenüber der LGG wusste und ob Kommunal- und Sparkassenaufsicht Erkenntnisse untereinander austauschten. Eine Antwort steht noch aus.

Diese Frage könnte am Ende wichtiger sein als manche persönliche Schuldzuweisung. Denn komplexe Systeme scheitern häufig nicht daran, dass niemand hinsieht, sondern daran, dass jeder nur auf seinen eigenen Ausschnitt schaut.

## Die Parteispende als frühes Warnsignal politischer Nähe

In diesem Zusammenhang gewinnt auch die 10.000-Euro-Spende von Kolmer + Fischer erneut Bedeutung.

Sie ist kein Beweis für eine Gegenleistung. Aber sie zeigt, wie eng wirtschaftliche und politische Netzwerke in einer kleinen Region miteinander verflochten sein können. Der Geschäftspartner einer SPD-geführten Kommune spendete an den SPD-Kreisverband, während gleichzeitig kommunale Aufträge und Vertragsverlängerungen liefen. Der Bürgermeister erklärte, die Spende nicht gekannt zu haben, obwohl er dem politischen Umfeld des Kreisverbandes eng verbunden war. Kolmer + Fischer erklärte das Motiv der Spende nicht.

Der entscheidende Punkt ist nicht, dass Nähe per se verwerflich wäre. In Kommunalpolitik ist Nähe unvermeidlich. Bürgermeister, Unternehmer, Vereinsvorstände, Sparkassenvertreter und Kreispolitiker begegnen sich regelmäßig.

Doch je komplexer die wirtschaftlichen Vorgänge werden, desto weniger kann informelles Vertrauen institutionelle Kontrolle ersetzen.

Eine Konstruktion aus Grundstücksgesellschaft, Millionenfinanzierung, Bürgschaft, steuerlicher Gestaltung, Sparkassenkredit und kommunaler Beteiligung verlangt fachliche Distanz. Sie verlangt Opposition, die Akten einsehen kann. Sie verlangt Verwaltungsräte, die Interessenkonflikte erkennen. Und sie verlangt Aufsichtsbehörden, die Informationen zusammenführen, wenn Warnsignale aus verschiedenen Bereichen auf dasselbe Risiko weisen.

Löhnberg ist deshalb auch eine Geschichte darüber, wie ein politisches System, das in überschaubaren Verhältnissen lange funktioniert haben mag, an der steigenden Komplexität seiner eigenen Konstruktionen scheitert.

## Die Bürger zahlen, während Verantwortlichkeiten noch geklärt werden

Während Justiz, Gemeinde und Sparkasse weiterhin über Haftung und Verantwortung streiten, sind die finanziellen Folgen für die Einwohner längst Realität.

Löhnberg steht unter Haushaltssicherung. Liquiditätskredite müssen nach den Vorgaben der Aufsicht bis Ende 2027 zurückgeführt werden. Ende August 2025 waren rund 2,2 Millionen Euro in Anspruch genommen; Ende Oktober lag der Liquiditätskredit wieder bei drei Millionen Euro.

Die Grundsteuer wurde drastisch erhöht, Kita-Gebühren wurden eingeführt, weitere Gebühren angehoben und freiwillige Leistungen reduziert. Hinzu kommt die Gefahr, dass bei nicht fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen weitere Kosten entstehen.

Auch die Aufarbeitung selbst wird teuer. Allein für Organisationsberatung, Jahresabschlussarbeiten und die Rückführung kommunaler Gesellschaftsstrukturen wurden 2026 rund 174.000 Euro beschlossen. Hinzu kommen 86.400 Euro für die rechtliche Vertretung im LGG-Komplex.

 | Folge des Löhnberg-Komplexes | Größenordnung / Wirkung |
|---|--:|
| LGG-Kreditvolumen über die Laufzeit | 14.416.687,24 € |
| verbleibende LGG-Verbindlichkeiten | rund 5,8 Mio. € |
| maximales kommunales Bürgschaftsrisiko | 8.942.824,14 € |
| zusätzliche externe Aufarbeitung 2026 | 174.156,50 € |
| Rechtsvertretung LGG | 86.400,00 € |
| Liquiditätskredit Ende Okt. 2025 | 3 Mio. € |
| Bürgerfolgen | höhere Grundsteuer, Kita-Gebühren, Kürzungen |

Dass die Bürger diese Kosten tragen, bevor überhaupt abschließend geklärt ist, wer für die ursprünglichen Fehlentwicklungen verantwortlich ist, gehört zu den bittersten Seiten des Falls.

## Die Durchsuchung der Sparkasse verändert die Perspektive

Mit der Durchsuchung im September 2026 verschiebt sich der Fokus noch einmal. Die Staatsanwaltschaft untersucht nun nicht mehr nur Vorgänge im Rathaus, sondern auch die Finanzierung der LGG.

Damit stellt sich die zentrale Frage der gesamten Konstruktion neu: Auf welcher Grundlage flossen über die Jahre mehr als 14 Millionen Euro Kredit? Welche wirtschaftlichen Unterlagen lagen jeweils vor? Welche Rolle spielten Bürgschaft, Grundstückswerte und Baufortschritte? Welche Freigaben waren erforderlich, und wer bestätigte sie?

Dass Schmidt gleichzeitig über Jahre im Verwaltungsrat der Bank saß, ist dabei kein Beweis gegen ihn. Es macht aber die Notwendigkeit einer lückenlosen Rekonstruktion der Entscheidungsketten umso größer.

Gerade in einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse sollte am Ende nicht nur gefragt werden, ob eine einzelne Kreditentscheidung rechtmäßig war. Ebenso wichtig ist, ob die institutionellen Kontrollen geeignet waren, ein wachsendes Konzentrationsrisiko überhaupt rechtzeitig zu erkennen.

## Der politische Bruch kommt spät – die Wähler ziehen Konsequenzen

Bei der Kommunalwahl 2026 veränderten sich die Mehrheitsverhältnisse grundlegend. Die Freien Wähler wurden stärkste Kraft mit zehn Sitzen, die SPD kam nur noch auf sechs, die CDU auf drei. Neu vertreten sind die Grünen mit vier Mandaten.

Das frühere Lager aus SPD und CDU, das jahrelang mit insgesamt 14 Sitzen die bestimmende Mehrheit gestellt hatte, verfügt gemeinsam nur noch über neun Mandate.

Die Fraktion, deren Akteneinsichtsanträge 2022 mehrfach scheiterten, ist heute stärkste Kraft.

Man sollte Wahlergebnisse nicht monokausal als Urteil über einen einzelnen Skandal interpretieren. Dennoch ist der politische Einschnitt unübersehbar. Das Vertrauen in die bisherige Ordnung hat Schaden genommen.

## 2022 bleibt der entscheidende Wendepunkt

Der Löhnberg-Komplex besteht aus vielen Teilgeschichten: aus einer privaten Grundstücksgesellschaft im Rathaus, aus einem langjährigen Geschäftsmodell mit Kolmer + Fischer, aus einer Parteispende, aus politischen Mehrheiten, aus fehlenden Jahresabschlüssen, aus Millionenfinanzierungen und aus institutionellen Doppelrollen.

Der gemeinsame Nenner ist die Kontrolle.

2024 wurde die Krise öffentlich. Der entscheidende politische Moment liegt jedoch zwei Jahre früher.

Im September 2022 waren wesentliche Warnzeichen bereits sichtbar. Die Gesellschaft war millionenschwer verschuldet. Die Gemeinde selbst trug hohe Schulden. Die Opposition verlangte Akteneinsicht. Die politische Mehrheit blockierte sie. Und dennoch wurde eine Konstruktion beschlossen, bei der Löhnberg die Kontrolle über die LGG weitgehend abgab und gleichzeitig bis zu knapp neun Millionen Euro Risiko behielt.

Rückblickend muss dieser Beschluss als fatal bezeichnet werden.

Nicht deshalb, weil man heute mit dem Wissen von 2026 jede Entscheidung des Jahres 2022 bequem für falsch erklären könnte. Sondern weil schon damals genügend Gründe vorhanden waren, genauer hinzusehen, Risiken offenzulegen, Beschlüsse zu vertagen oder zumindest eine stärkere Kontrolle sicherzustellen.

Genau das geschah nicht.

## Ein System mit vielen Kontrollen, das trotzdem nicht kontrollierte

Am Ende führt die Causa deshalb zu einer Frage, die weit über Löhnberg hinausweist.

Wie kann ein politisches und institutionelles System funktionieren, wenn Bürgermeister, Mehrheitsfraktionen, Wirtschaftspartner, Sparkassenorgane und Aufsichtsbehörden über Jahre eng miteinander verflochten sind?

Nähe kann Vertrauen schaffen. In kleinen kommunalen Strukturen ist sie unvermeidlich und häufig sogar hilfreich. Doch mit wachsender wirtschaftlicher Komplexität wird Nähe selbst zum Risiko, wenn sie nicht durch institutionalisierte Distanz ausgeglichen wird.

Dann genügt es nicht mehr, dass jeder formal seine Zuständigkeit erfüllt.

Eine Gemeindevertretung muss in der Lage sein, die eigene politische Führung kritisch zu kontrollieren. Ein Verwaltungsrat muss Interessenkonflikte erkennen können. Eine Sparkassenaufsicht muss Risiken sehen, die über das einzelne Kreditverhältnis hinausgehen. Eine Kommunalaufsicht muss reagieren, wenn Jahresabschlüsse jahrelang fehlen. Und wenn mehrere dieser Ebenen dieselben Personen und dieselben finanziellen Vorgänge berühren, müssen Informationen zusammengeführt werden.

Löhnberg hatte all diese Kontrollinstanzen.

Und trotzdem entwickelte sich eine Konstruktion, in der Millionen flossen, Risiken anwuchsen und die zentrale Bürgschaft erst Jahre später grundsätzlich infrage gestellt wurde.

Vielleicht liegt genau darin die wichtigste Erkenntnis des gesamten Falls:

**Nicht das Fehlen von Kontrolle war das Problem. Es war ein System, in dem Kontrolle auf viele Stellen verteilt war, politische Nähe kritische Distanz erschwerte und am Ende niemand rechtzeitig das Ganze stoppte.**

Die Krise begann deshalb nicht erst, als Löhnberg das Geld ausging.

Sie begann dort, wo Kontrolle möglich gewesen wäre – und nicht wirksam wurde.

### Quellenverzeichnis

Die zentrale Primärgrundlage dieser Recherche bildet der interne Recherchebestand **„Causa Löhnberg“, Stand 13. September 2026**, in dem Sitzungsprotokolle, notarielle Gesellschafterlisten, Beschlüsse sowie Darlehens- und Kostendaten ausgewertet sind. Die Auswertung dokumentiert unter anderem die 89/11-Anteilsstruktur, den Bürgschaftsbeschluss von 2022, die Abstimmungssituation und die später bekannt gewordenen LGG-Zahlungsströme.

Zur Vorgeschichte der Zusammenarbeit mit Kolmer + Fischer und zur 10.000-Euro-Parteispende: CORRECTIV, „Die unbequeme 10.000-Euro-Spende an die SPD“. [CORRECTIV-Recherche öffnen](https://correctiv.org/aktuelles/parteispenden/2021/07/06/die-unbequeme-10-000-euro-parteispende-an-die-spd/)

Zur Durchsuchung und zum aktuellen Ermittlungsstand bei der Kreissparkasse Weilburg: Hessenschau vom September 2026. [Bericht zur Durchsuchung der Kreissparkasse](https://www.hessenschau.de/panorama/kreissparkasse-weilburg-staatsanwaltschaft-bestaetigt-ermittlungen-wegen-loehnberg-kredit-v7%2Cdurchsuchung-weilburg-102.html)

Zum Streit über die 5,8 Millionen Euro LGG-Verbindlichkeiten und die rechtliche Tragweite der Bürgschaft: Hessenschau vom Dezember 2025. [Bericht zur Millionenbürgschaft](https://www.hessenschau.de/politik/streit-in-pleite-kommune-loehnberg-wer-haftet-fuer-die-millionenbuergschaft-v1%2Cmillionenbuergschaft-loehnberg-100.html)

Zur Einsetzung des Staatsbeauftragten und zur Bewertung der kommunalen Lage: Regierungspräsidium Gießen. [Pressemitteilung des Regierungspräsidiums](https://rp-giessen.hessen.de/presse/regierungspraesidium-giessen-bestellt-staatsbeauftragten-fuer-gemeinde-loehnberg)

Zur strukturellen Finanz- und Rechnungslegungssituation Löhnbergs: Hessischer Rechnungshof, Kommunalbericht 2025. [Kommunalbericht 2025](https://rechnungshof.hessen.de/sites/rechnungshof.hessen.de/files/2025-11/kommunalbericht_2025.pdf)

Zur personellen Besetzung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Weilburg mit Landrat Michael Köberle als Vorsitzendem und Frank Schmidt bis Dezember 2024 als stellvertretendem Vorsitzenden: Beteiligungsbericht 2024 des Landkreises Limburg-Weilburg. [Beteiligungsbericht 2024](https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/fileadmin/landkreis/downloads/politik-gremien/beteiligungsberichte/Beteiligungsbericht_2024_Endfassung.pdf)

Zur Behandlung der Sparkassenmandate und der Frage, welche Informationen dem Landkreis als Träger vorlagen: Kreistag Limburg-Weilburg, Anfrage AF-3/2025. [Kreistagsunterlagen vom 21. Februar 2025](https://rim.ekom21.de/limburg-weilburg/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaH7Ik_oQpbCOeaDgdFK6xx7tMpQ8VS8fySEWwdGuZ1r8Jtt5GThoXDrFrRc2mtEDA/Gesamtes_Sitzungspaket.pdf)

**Redaktioneller Hinweis:** Gegen Dr. Frank Schmidt und weitere Beschuldigte gelten die gesetzlichen Unschuldsvermutungen. Ermittlungsmaßnahmen, Durchsuchungen oder staatsanwaltschaftliche Verdachtslagen stellen keine Feststellung strafbaren Verhaltens dar. Politische und institutionelle Bewertungen im Artikel sind davon getrennt zu betrachten.
