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#  Sozialhilfe im Landkreis: Ausgaben seit 2015 verdoppelt – und die Statistik wirft neue Fragen auf

10. September 2026 // geschrieben von Manfred

 ![](https://www.fingerklopfer.de/images/teaser/2026-09-09_sozialhilfe.jpg)

Die Ausgaben für Sozialhilfe nach dem SGB XII im Landkreis Limburg-Weilburg sind binnen zehn Jahren von knapp 42 auf mehr als 84 Millionen Euro gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Zahl nichtdeutscher Leistungsfälle deutlich stärker erhöht als die deutscher Fälle. Die Antwort des Kreisausschusses auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt allerdings auch: Nichtdeutsche Leistungsbezieher verursachen im Durchschnitt erheblich niedrigere Leistungsausgaben. Bei Verwaltungskosten, Aufenthaltsstatus und der Wirkung von Einbürgerungen bleiben dagegen Fragen offen.

Die AfD-Fraktion im Kreistag Limburg-Weilburg wollte es genauer wissen. Für die Kreistagssitzung am 28. August 2026 fragte sie nach der Kostenstruktur, den Fallzahlen und der Entwicklung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Vorlage AF-05/2026). Gefragt wurde ausdrücklich nach einer Aufteilung nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit, nach den Leistungskosten sowie nach Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand.

Die vorab zugeleitete Antwort des Kreisausschusses liefert dazu Daten bis zurück ins Jahr 2015. Besonders ins Auge fällt die langfristige Entwicklung der Gesamtausgaben: Innerhalb von zehn Jahren haben sie sich nominal mehr als verdoppelt.

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## Von 41,7 auf 84,3 Millionen Euro

2015 beliefen sich die Leistungsausgaben nach SGB XII im Landkreis auf rund **41,67 Millionen Euro**. Zehn Jahre später waren es **84,33 Millionen Euro**. Das entspricht einer nominalen Steigerung von **102,4 Prozent**.

Dabei sind die Ausgaben sowohl für deutsche als auch für nichtdeutsche Leistungsfälle deutlich gestiegen. Die Dynamik fällt jedoch sehr unterschiedlich aus.

 | Jahr | Gesamtausgaben | Deutsche | Nichtdeutsche |
|---|--:|--:|--:|
| 2015 | 41,67 Mio. € | 38,22 Mio. € | 3,45 Mio. € |
| 2019 | 43,24 Mio. € | 38,83 Mio. € | 4,41 Mio. € |
| 2020 | 52,77 Mio. € | 47,65 Mio. € | 5,12 Mio. € |
| 2022 | 57,99 Mio. € | 51,27 Mio. € | 6,72 Mio. € |
| 2023 | 66,93 Mio. € | 58,46 Mio. € | 8,47 Mio. € |
| 2024 | 76,94 Mio. € | 66,80 Mio. € | 10,15 Mio. € |
| 2025 | **84,33 Mio. €** | **73,42 Mio. €** | **10,92 Mio. €** |
| Veränderung 2015–2025 | **+102,4 %** | **ca. +92,1 %** | **ca. +216,6 %** |

Damit haben sich die Aufwendungen für nichtdeutsche Leistungsfälle innerhalb eines Jahrzehnts rechnerisch mehr als verdreifacht. Die absoluten Größenordnungen relativieren diesen Befund jedoch: Von den 84,33 Millionen Euro des Jahres 2025 entfielen rund 73,42 Millionen auf deutsche und 10,92 Millionen Euro auf ausländische Leistungsbezieher.

Bemerkenswert ist zudem die Dynamik seit 2022. Die gesamten Leistungsausgaben stiegen von knapp 58 Millionen Euro im Jahr 2022 auf mehr als 84 Millionen Euro 2025 – ein Zuwachs um gut 26 Millionen Euro innerhalb von nur drei Jahren.

Die Zahlen sind allerdings **Nominalwerte**. Sie zeigen also, wie viele Euro tatsächlich ausgegeben wurden, berücksichtigen aber nicht die allgemeine Preisentwicklung oder Anpassungen der Regelsätze. Aus der Verdoppelung der Ausgaben lässt sich deshalb nicht schließen, dass sich auch die reale Sozialhilfelast verdoppelt hätte.

Die für 2026 ausgewiesenen 68,54 Millionen Euro dürfen ebenfalls nicht mit einem vollständigen Kalenderjahr verglichen werden. Der Landkreis weist selbst darauf hin, dass 2026 ein laufendes Teiljahr sei und die Werte noch nicht abschließend valide berechnet seien. Ein in der Tabelle ausgewiesenes Minus von 18,7 Prozent gegenüber 2025 ist deshalb **kein belastbarer Beleg für einen tatsächlichen jährlichen Kostenrückgang**.

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## Nichtdeutsche Fälle mehr als verdoppelt – aber deutlich geringere Kosten je Fall

Auch bei den Fallzahlen hat sich die Struktur verändert. Insgesamt stieg die Zahl von 2.825 Fällen im Jahr 2015 auf 4.018 im Jahr 2025. Das entspricht einem Plus von 42,2 Prozent.

Bei deutschen Leistungsfällen verlief der Anstieg deutlich moderater als bei nichtdeutschen.

 | Jahr | Fälle gesamt | Deutsche | Nichtdeutsche | Anteil Nichtdeutsche |
|---|--:|--:|--:|--:|
| 2015 | 2.825 | 2.480 | 345 | 12,2 % |
| 2019 | 3.137 | 2.689 | 448 | 14,3 % |
| 2022 | 3.652 | 2.996 | 656 | 18,0 % |
| 2023 | 3.829 | 3.114 | 715 | 18,7 % |
| 2024 | 3.887 | 3.111 | 776 | 20,0 % |
| 2025 | **4.018** | **3.218** | **800** | **19,9 %** |
| Veränderung 2015–2025 | **+42,2 %** | **ca. +29,8 %** | **ca. +131,9 %** |  |

Der Anteil nichtdeutscher Fälle ist damit von 12,2 auf knapp 20 Prozent gestiegen. Gleichzeitig entfielen 2025 aber lediglich **12,9 Prozent der Leistungsausgaben** auf diese Gruppe.

Diesen Unterschied bestätigt auch der vom Landkreis genannte Durchschnittsbetrag. Für 2025 weist die Verwaltung monatliche Leistungsausgaben von durchschnittlich rund **1.901 Euro je Fall bei deutscher Staatsangehörigkeit** und rund **1.137 Euro bei ausländischer Staatsangehörigkeit** aus.

 | 2025 | Deutsche | Nichtdeutsche |
|---|--:|--:|
| Fälle | 3.218 | 800 |
| Anteil an allen Fällen | 80,1 % | 19,9 % |
| Leistungsausgaben | 73,42 Mio. € | 10,92 Mio. € |
| Anteil an den Ausgaben | 87,1 % | 12,9 % |
| Durchschnitt pro Monat | **ca. 1.901 €** | **ca. 1.137 €** |

Der durchschnittliche monatliche Leistungsaufwand eines nichtdeutschen Falles lag demnach rund **40 Prozent unter dem eines deutschen Falles**.

Warum die Differenz so groß ist, lässt die Antwort offen. Denkbar wären unterschiedliche Altersstrukturen, verschiedene Leistungsarten oder Unterschiede in der Zusammensetzung der Fälle. Aus den vorgelegten Daten lässt sich die Ursache jedoch nicht ableiten.

Gerade deshalb wäre es zu kurz gegriffen, allein die stark gestiegenen Ausgaben für Nichtdeutsche herauszustellen. Ebenso verkürzt wäre es, daraus abzuleiten, Migration spiele bei der Ausgabenentwicklung keine Rolle. Die Statistik zeigt beides: einen erheblich gestiegenen Anteil nichtdeutscher Leistungsfälle – und gleichzeitig deutlich höhere durchschnittliche Leistungsausgaben innerhalb der deutschen Gruppe.

## 941 nichtdeutsche Leistungsbezieher – wer steckt dahinter?

Für Juli 2026 liefert die Verwaltung zusätzlich eine Aufschlüsselung nach dem in der Fachanwendung PROSOZ hinterlegten Status. Danach bezogen zu diesem Zeitpunkt insgesamt **4.064 Personen** Leistungen nach dem SGB XII. **941 Personen beziehungsweise 23,2 Prozent besaßen keine deutsche Staatsangehörigkeit.**

Diese verteilen sich laut Verwaltung folgendermaßen:

 | Kategorie | Personen | Anteil an den 941 Nichtdeutschen |
|---|--:|--:|
| „Sonstige Ausländer“ | 528 | ca. 56,1 % |
| Kriegs-/Bürgerkriegsflüchtlinge, z. B. Ukraine | 290 | ca. 30,8 % |
| Asylberechtigte | 89 | ca. 9,5 % |
| Ohne Angabe | 34 | ca. 3,6 % |
| **Gesamt** | **941** | **100 %** |

Damit steckt mehr als die Hälfte der nichtdeutschen Leistungsbezieher in der relativ unscharfen Kategorie **„sonstige Ausländer“**. Eine weitergehende statistische Differenzierung nach konkreten aufenthaltsrechtlichen Statusgruppen werde nicht vorgehalten.

Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass Asylbewerber grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben. Zu unterscheiden ist damit insbesondere zwischen laufenden Asylverfahren, anerkannten Schutzberechtigten, Kriegsflüchtlingen und anderen ausländischen Staatsangehörigen.

Eine weitere statistische Frage bleibt vollständig außerhalb der vorliegenden Anfrage: **Wie wirken sich Einbürgerungen auf diese Zeitreihe aus?**

Die Statistik unterscheidet allein nach der jeweils bestehenden Staatsangehörigkeit. Ein Mensch, der beispielsweise 2020 noch als nichtdeutscher Leistungsbezieher geführt wurde und inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, würde heute zwangsläufig in der Kategorie „Deutsche“ erscheinen.

Damit ist aus den Zahlen nicht abzulesen, wie viele der aktuell deutschen SGB-XII-Bezieher in den vergangenen Jahren eingebürgert wurden.

Das ist ausdrücklich **kein Beleg dafür, dass eine relevante Zahl von Eingebürgerten Sozialhilfe bezieht**. Die vorliegenden Daten geben darüber schlicht keine Auskunft. Für eine langfristige Analyse der Veränderungen nach Staatsangehörigkeit ist der Punkt dennoch methodisch interessant: Je mehr Menschen eingebürgert werden, desto weniger lässt sich eine reine Staatsangehörigkeitsstatistik über viele Jahre hinweg als unveränderte Gruppeneinteilung lesen.

Eine mögliche Nachfrage wäre deshalb, ob der Landkreis – datenschutzkonform und ausschließlich aggregiert – statistisch ausweisen kann, wie viele SGB-XII-Leistungsbezieher innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eingebürgert wurden oder wie viele deutsche Leistungsbezieher zusätzlich eine frühere ausländische Staatsangehörigkeit aufweisen. Falls diese Daten nicht erhoben werden, wäre auch das eine relevante Information.

## Verwaltungskosten: 537 Euro je Fall sind nur eine Modellrechnung

Weniger eindeutig fällt die Antwort beim Verwaltungsaufwand aus. Die AfD hatte unter anderem danach gefragt, wie hoch die durchschnittlichen Kosten für Antragsbearbeitung und laufende Verwaltung eines Sozialhilfefalls sind und ob bei ausländischen Fällen zusätzliche Aufwendungen etwa durch Dolmetscher oder Übersetzungen entstehen.

Eine tatsächliche fallbezogene Kostenrechnung führt das Sozialamt nach Angaben des Kreisausschusses nicht.

Stattdessen verweist die Verwaltung auf einen Referenzwert der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, KGSt. Für Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt werden beispielsweise **180 Fälle je Vollzeitäquivalent** angesetzt. Bei kalkulierten jährlichen Vollkosten einer Stelle von **96.576 Euro** ergibt sich daraus rechnerisch:

 | Kalkulationsgröße | Wert |
|---|--:|
| Fälle je Vollzeitstelle | 180 |
| Jahresvollkosten einer Stelle | 96.576 € |
| Rechnerische Verwaltungskosten | **ca. 537 € je Fall/Jahr** |

Diese 537 Euro sind also **keine gemessenen tatsächlichen Kosten je Sozialhilfefall**, sondern eine kalkulatorische Näherung.

Noch schwieriger wird die Bewertung möglicher Zusatzkosten bei ausländischen Leistungsbeziehern. Nach Angaben des Landkreises entstehen keine gesondert erfassbaren zusätzlichen Sachkosten. Externe Übersetzungsleistungen würden nicht eingekauft. Sprachliche Unterstützung erfolge stattdessen durch **eigene Beschäftigte, Begleitpersonen, Übersetzungs-Apps oder Laiendolmetscher**.

Damit bleibt allerdings eine entscheidende Frage unbeantwortet: **Wie groß ist der zusätzliche Zeitaufwand innerhalb der Verwaltung?**

Wenn ein Mitarbeiter wegen Sprachbarrieren, fehlender Unterlagen, zusätzlicher Rückfragen oder komplizierterer Sachverhalte länger für einen Vorgang benötigt, tauchen diese Kosten nicht als separate Rechnung für einen Dolmetscher auf. Sie stecken vielmehr im allgemeinen Personalaufwand des Amtes.

Die Aussage, es gebe keine gesondert erfassten Zusatzkosten, ist deshalb nicht gleichbedeutend mit der Aussage, es gebe **keinen zusätzlichen Aufwand**.

Hier liegt eine erkennbare Datenlücke. Ohne Erfassung von Bearbeitungszeiten lässt sich nicht beantworten, ob Fälle unterschiedlicher Gruppen tatsächlich ähnlich viel Verwaltungsarbeit verursachen.

### Eine Entwicklung mit mehreren Ursachen

Die Antwort auf die Kreistagsanfrage liefert damit ein Bild, das sich einfachen politischen Botschaften entzieht.

Ja, der Anteil ausländischer Leistungsfälle ist deutlich gestiegen. Ihre Zahl hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt, die dafür aufgewendeten Leistungen haben sich mehr als verdreifacht.

Gleichzeitig bleibt der weitaus größte Teil der SGB-XII-Ausgaben bei deutschen Leistungsbeziehern. Von 84,33 Millionen Euro im Jahr 2025 entfielen rund 73,42 Millionen auf diese Gruppe. Und auch dort sind die Kosten binnen zehn Jahren um rund 35 Millionen Euro gestiegen.

Vor allem aber unterscheiden sich die durchschnittlichen Aufwendungen erheblich: Nichtdeutsche stellten 2025 knapp ein Fünftel der Fälle, verursachten jedoch nur knapp 13 Prozent der Leistungsausgaben.

Die wichtigste Zahl der Unterlage könnte deshalb am Ende eine ganz andere sein als jene über Herkunft oder Staatsangehörigkeit: **84,3 Millionen Euro Sozialhilfeausgaben im Jahr 2025 – mehr als doppelt so viel wie zehn Jahre zuvor.**

Warum diese Gesamtkosten so stark steigen, welche Rolle Leistungsanpassungen, Demografie, Pflege- und Grundsicherungsfälle, Migration und andere strukturelle Faktoren jeweils spielen, lässt sich aus der vorliegenden Antwort noch nicht abschließend herauslesen. Genau dort beginnt die nächste Ebene der Recherche.
