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#  Zwei Briefwahlbezirke, 22 identische Zahlenfelder: In Gräfenhainichen steckt offenbar ein Erfassungsfehler

08. September 2026 // geschrieben von Manfred

 ![](https://www.fingerklopfer.de/images/teaser/2026-09-08_wahlergebnisse.jpg)

Nach unserer ersten statistischen Prüfung der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt tauchte ein neuer Hinweis auf: Zwei Briefwahlbezirke in Gräfenhainichen weisen nicht nur ähnliche, sondern vollständig identische Ergebnisse auf. Der Abgleich aller 2.661 Wahlbezirke zeigt: Es ist der einzige Fall im ganzen Land. Zufall kann praktisch ausgeschlossen werden. Für das Landesergebnis spielt der Fehler kaum eine Rolle – für die Qualität der amtlichen Datenerfassung sehr wohl.

Unsere erste Analyse der vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 kam zu einem klaren Befund: Der enorme Unterschied zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis der AfD ist statistisch auffällig, aber kein Hinweis auf ein flächendeckendes Manipulationsmuster. **Sieben unterschiedliche Prüfungen fanden keine entsprechende Signatur.**

Am 8. September ist nun ein achter Prüfpunkt hinzugekommen. Ausgangspunkt der Nachprüfung war eine im Netz kursierende Gegenüberstellung der Briefwahlbezirke 013 und 014 in Gräfenhainichen. Sie zeigt für beide Bezirke identische Werte unter anderem bei Wählerzahl, gültigen und ungültigen Stimmen sowie mehreren Parteiergebnissen. Die Redaktion hat diesen Hinweis anschließend anhand der veröffentlichten Wahldaten überprüft – und bestätigt gefunden.

## Zwei Bezirke – exakt dieselben Zahlen

Betroffen sind die beiden Briefwahlbezirke **013 und 014 der Stadt Gräfenhainichen im Landkreis Wittenberg**, Wahlkreis 025 Jessen.

Bezirk 013 trägt die Bezeichnung „Vereins- und Versammlungsraum“, Bezirk 014 „Leseraum des Archivs“.

Die Bezeichnungen unterscheiden sich. Die Ergebnisse nicht.

Beide Datensätze stimmen in **sämtlichen 22 ausgewerteten Zahlenfeldern exakt überein**: Zahl der Wähler, gültige und ungültige Stimmen, sämtliche Zweitstimmenparteien und sämtliche erfassten Erststimmenpositionen.

 | Kennzahl | Briefwahlbezirk 013 | Briefwahlbezirk 014 |
|---|--:|--:|
| Wähler | 929 | 929 |
| gültige Zweitstimmen | 922 | 922 |
| AfD | 284 | 284 |
| CDU | 259 | 259 |
| Die Linke | 96 | 96 |
| SPD | 95 | 95 |
| GRÜNE | 64 | 64 |
| BSW | 57 | 57 |
| FDP / FREIE WÄHLER | 19 / 18 | 19 / 18 |
| gültige Erststimmen | 913 | 913 |
| Erststimmen CDU / AfD | 312 / 288 | 312 / 288 |

Das ist nicht einfach nur „ungewöhnlich“.

Bei zwei voneinander unabhängigen Auszählungen von jeweils 922 gültigen Zweitstimmen müssten sämtliche Stimmenanteile aller besetzten Parteien zufällig exakt identisch ausfallen – und anschließend zusätzlich auch die Erststimmenzahlen.

Für die vollständige Übereinstimmung allein der Zweitstimmen liegt die Wahrscheinlichkeit größenordnungsmäßig bei etwa **1 zu 200 Billiarden**.

Die zusätzliche Übereinstimmung der Erststimmen macht einen Zufall noch einmal erheblich unwahrscheinlicher.

**Zufall ist als Erklärung praktisch ausgeschlossen.**

## Der landesweite Abgleich macht den Fall noch deutlicher

Nach dem Hinweis haben wir deshalb nicht nur diese beiden Wahlbezirke betrachtet, sondern sämtliche **2.661 Wahlbezirke des Landes** auf identische Ergebnisvektoren geprüft.

Das Ergebnis ist bemerkenswert eindeutig.

 | Prüfung | Treffer |
|---|--:|
| vollständiger Zweitstimmenvektor identisch | 1 |
| nur fünf große Parteien identisch | 1 |
| Wähler + gültige Stimmen + AfD + CDU identisch | 1 |

Und bei allen drei Prüfungen handelt es sich um dasselbe Paar aus Gräfenhainichen.

Es gibt nach diesem Abgleich **keine zweite vollständige Dublette und auch keine vergleichbare Teildublette im gesamten Land**.

Gerade dieser Befund ist wichtig für die Einordnung: Wir sehen kein verbreitetes Muster gleicher Datensätze, sondern einen einzelnen, klar isolierten Fall.

## Was könnte passiert sein?

Aus den veröffentlichten Daten allein lässt sich nicht abschließend rekonstruieren, welcher technische oder organisatorische Fehler vorliegt.

Eine plausible Erklärung ergibt sich aber aus der Entwicklung der Briefwahl in Gräfenhainichen.

Bei der Landtagswahl 2021 gab es dort noch einen einzigen Briefwahlvorstand mit 1.609 Wählern. 2026 wurden zwei Briefwahlbezirke ausgewiesen.

Dass nun beide Bezirke exakt **929 Wähler** aufweisen, passt zunächst durchaus zu einer organisatorischen Aufteilung des Briefwahlaufkommens auf zwei Vorstände. Briefwahlunterlagen können beispielsweise vor der Auszählung in annähernd gleich große Bündel aufgeteilt werden.

Unplausibel ist dagegen, dass anschließend auch sämtliche Parteiergebnisse identisch ausfallen.

Damit bleiben im Wesentlichen zwei denkbare Varianten.

Entweder wurden **929 Briefwähler vollständig doppelt erfasst**, oder die Zahl der Briefwähler ist korrekt und lediglich das Wahlergebnis eines Briefwahlvorstandes wurde bei der elektronischen Erfassung mit dem Datensatz des anderen überschrieben.

Die zweite Erklärung erscheint nach einem Vergleich mit der Wahlbeteiligung deutlich wahrscheinlicher.

## Warum eine komplette Doppelzählung eher nicht passt

Gräfenhainichen bewegte sich bei der Wahlbeteiligung und beim Briefwahlanteil sowohl 2021 als auch 2026 nahezu exakt im Durchschnitt des Landkreises Wittenberg.

 | Gebiet | Wahlbeteiligung | Briefwahlanteil |
|---|--:|--:|
| Landkreis Wittenberg 2021 | 62,4 % | 27,1 % |
| Gräfenhainichen 2021 | 62,1 % | 26,8 % |
| Landkreis Wittenberg 2026 | 78,8 % | 26,5 % |
| Gräfenhainichen 2026 veröffentlicht | 78,8 % | 25,6 % |
| Gräfenhainichen 2026 bei ersatzloser Streichung eines Datensatzes | 68,7 % | 14,7 % |

Die veröffentlichten Zahlen von Gräfenhainichen passen also erstaunlich gut zum Gesamtbild des Landkreises.

Würde einer der beiden Briefwahlbezirke einfach komplett gestrichen, fiele die Wahlbeteiligung der Stadt um rund zehn Prozentpunkte auf nur noch 68,7 Prozent. Der Briefwahlanteil würde auf 14,7 Prozent einbrechen.

Beides wäre im Vergleich mit dem Landkreis und mit der eigenen Wahlgeschichte Gräfenhainichens ausgesprochen ungewöhnlich.

Das spricht dafür, dass die **Zahl der Briefwähler wahrscheinlich richtig ist**.

Der Fehler dürfte vielmehr in der **Verteilung der Stimmen innerhalb eines der beiden Briefwahlvorstände** liegen.

Anders gesagt: Wahrscheinlich haben tatsächlich zwei Briefwahlvorstände jeweils 929 Wahlbriefe bearbeitet – bei der Übermittlung oder Erfassung könnte jedoch das Ergebnis des einen Vorstands ein zweites Mal eingetragen worden sein.

Das tatsächliche Ergebnis des anderen Vorstands wäre dann in der veröffentlichten Datei nicht enthalten.

Bewiesen ist diese Erklärung mit den vorliegenden Daten allerdings noch nicht.

## Der Fehler läuft bis ins Landesergebnis durch

Weil beide Datensätze in den amtlich veröffentlichten Summen enthalten sind, wirkt sich der Fehler rechnerisch bis auf das Landesergebnis aus.

Allerdings nur minimal.

Wenn man einen der beiden identischen Datensätze probeweise herausrechnet, verändern sich die landesweiten Parteiergebnisse lediglich in der dritten Nachkommastelle.

 | Kennzahl | veröffentlicht | ohne einen Datensatz | Veränderung |
|---|--:|--:|--:|
| AfD Land | 43,79 % | 43,80 % | +0,009 pp |
| CDU Land | 17,23 % | 17,22 % | −0,008 pp |
| AfD Briefwahl | 24,27 % | 24,26 % | −0,017 pp |
| Wahlbeteiligung Land | 77,816 % | 77,762 % | −0,054 pp |
| Urne-Brief-Abstand AfD | +26,93 pp | +26,94 pp | +0,01 pp |

Selbst dieser Vergleich ist allerdings nur eine Modellrechnung. Wenn tatsächlich nicht die Wählerzahl, sondern lediglich die Parteiverteilung eines Briefwahlvorstandes falsch übernommen wurde, müsste das korrekte Ergebnis dieses Vorstands an die Stelle der Dublette treten.

Wie diese Stimmen tatsächlich verteilt waren, lässt sich aus den veröffentlichten Daten nicht rekonstruieren.

## Ein Fehler – aber kein Manipulationsmuster

Für die übergeordnete statistische Bewertung der Wahl verändert der Fund wenig. Ein einzelner doppelter Ergebnisvektor unter 2.661 Wahlbezirken ist keine Struktur, aus der sich eine systematische Manipulation ableiten ließe.

Im Gegenteil: Gerade weil der landesweite Abgleich **keinen zweiten vergleichbaren Fall** findet, spricht vieles für einen isolierten Erfassungs- oder Übertragungsfehler.

Auch die Größenordnung ist für das Landesergebnis unerheblich. Das macht den Vorgang jedoch keineswegs belanglos.

Ein amtlich veröffentlichtes vorläufiges Wahlergebnis sollte die tatsächliche Auszählung jedes einzelnen Wahlvorstandes korrekt wiedergeben. Wenn zwei verschiedene Briefwahlvorstände mit identischen Ergebnissen veröffentlicht werden, obwohl eine zufällige Übereinstimmung praktisch ausgeschlossen ist, muss geklärt werden, welcher Datensatz falsch ist – und wie der korrekte lautet.

Dafür besteht noch Zeit. Das Ergebnis ist bislang vorläufig. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Ergebnis erst am **22. September 2026** fest. Bis dahin sollte der Fall überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

## Auch unsere eigene Prüfung hatte eine Lücke

Der Fund ist zugleich ein Anlass zur Selbstkritik.

Unsere ursprüngliche Wahlforensik umfasste sieben verschiedene Prüfungen: Zeitvergleich, Homogenität über die Wahlkreise, Ausreißeranalyse, Klimek-Test, Swing-Verteilung, Zifferntest und ungültige Stimmen.

Eine Suche nach **vollständig identischen Ergebnisvektoren verschiedener Wahlbezirke** war nicht darunter.

Das war eine Lücke.

Die Ausreißerprüfung konnte diesen Fehler schon deshalb nicht entdecken, weil sie sich auf die Urnenwahlbezirke konzentrierte. Die jetzt gefundene Dublette liegt hingegen in zwei Briefwahlbezirken. Außerdem ist eine vollständig kopierte Zahlenreihe nicht zwingend ein statistischer „Ausreißer“: Die einzelnen Werte können völlig plausibel aussehen – verdächtig wird erst ihre Kombination.

Genau deshalb gehört eine Dublettenprüfung künftig standardmäßig zu einer solchen Analyse. Sie ist technisch trivial, kostet bei einigen Tausend Datensätzen praktisch keine Rechenzeit und prüft etwas, was andere statistische Verfahren nicht erfassen.

Journalistische Datenanalyse sollte nicht nur Fehler bei anderen suchen, sondern auch die eigenen Methoden verbessern, sobald neue Erkenntnisse dies verlangen.

## Der wichtigere Punkt ist jetzt Transparenz

Die interessante Frage lautet deshalb nicht, ob dieser einzelne Fall das Wahlergebnis Sachsen-Anhalts infrage stellt.

Nach allem, was wir derzeit sehen: nein.

Die interessante Frage lautet vielmehr:

**Wie kam es dazu, dass zwei verschiedene Briefwahlvorstände mit 929 Wählern und vollständig identischen Erst- und Zweitstimmenergebnissen in das vorläufige amtliche Ergebnis übernommen wurden?**

Diese Frage lässt sich nicht mehr statistisch beantworten.

Dafür braucht es jetzt die Originalniederschriften der beiden Briefwahlvorstände beziehungsweise eine Auskunft der Stadt Gräfenhainichen und des Landkreises Wittenberg.

Erst diese Unterlagen können zeigen, ob tatsächlich ein Datensatz beim Übertragen kopiert wurde, wo der Fehler entstanden ist und wie das korrekte Ergebnis des zweiten Briefwahlbezirkes lautet.

Bis dahin bleibt der Befund klar abzugrenzen:

**Wir haben einen nahezu sicher echten Fehler in den veröffentlichten Wahldaten gefunden. Wir haben bislang keinen Hinweis darauf gefunden, dass er Teil eines größeren Musters wäre.**

Beides kann gleichzeitig wahr sein.
