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#  Mit den Falschen reden? Warum Ben Berndts Gespräch mit dem russischen Botschafter Unterstützung verdient

04. September 2026 // geschrieben von Manfred

 ![](https://www.fingerklopfer.de/images/teaser/2026-09-04_ben_russland.jpg)

Ben Berndt hat etwas getan, das eigentlich zum selbstverständlichen Kern einer freien Öffentlichkeit gehören sollte: Er hat mit jemandem gesprochen. In diesem Fall mit Sergej J. Netschajew, dem Botschafter der Russischen Föderation in Deutschland. Dass ein solches Gespräch im Jahr 2026 dennoch Mut verlangt, sagt weniger über den Podcaster aus als über das politische und mediale Klima. Denn Berndt weiß spätestens seit seinem Höcke-Interview, dass die Wahl eines Gesprächspartners heute Boykottaufrufe, Behördenpost und erhebliche öffentliche Angriffe nach sich ziehen kann. Und die Fälle Thomas Röper und Jacques Baud zeigen, dass der Konflikt um unerwünschte Russland-Narrative inzwischen sogar bis zu personenbezogenen EU-Sanktionen reicht.

Ben Berndt, Gastgeber [des erfolgreichen Podcasts **„ungeskriptet“**](https://www.youtube.com/@ben_ungeskriptet), hat am Freitag öffentlich gemacht, dass er mit Sergej J. Netschajew über „Krieg und Frieden“ gesprochen hat. Das beigefügte Foto zeigt beide gemeinsam nach dem Gespräch. Das eigentliche Video ist zum Redaktionsschluss (15:10 Uhr) dieses Artikels noch nicht öffentlich gestellt.

Eigentlich wäre damit alles gesagt.

Journalisten und Interviewer sprechen mit Regierungen und Oppositionellen, mit Verbündeten und Gegnern, mit angenehmen und unangenehmen Personen. Ein Interview ist keine Solidaritätserklärung. Ein Mikrofon ist keine Zustimmung.

Und doch ist genau diese Selbstverständlichkeit inzwischen offenbar erklärungsbedürftig.

## Ein Interview macht den Interviewer nicht zum Verbündeten

Russland führt seit Februar 2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union unterstützen die Ukraine politisch, finanziell und militärisch und haben umfangreiche Sanktionen gegen Russland verhängt.

Sergej Netschajew wiederum vertritt als Botschafter die Position der russischen Regierung. Wer ihn interviewt, sollte seine Aussagen deshalb kritisch prüfen. Er muss sie aber zunächst einmal **hören dürfen**.

Denn Journalismus besteht nicht darin, ausschließlich Menschen sprechen zu lassen, deren Position bereits als gesellschaftlich akzeptabel gilt.

Das war auch unser Ansatz, als der Fingerklopfer Berndts viel diskutiertes Gespräch mit Björn Höcke im Mai ausführlich betrachtete. In unserem Beitrag **„Björn Höcke im Gespräch – Zwischen Selbstbild, Kritik und verzerrter Debatte“** war die entscheidende These gerade nicht, Höckes Aussagen seien richtig. Vielmehr hielten wir fest: Wer verstehen will, warum ein Politiker für einen Teil der Bevölkerung anschlussfähig ist, muss sich mit seinen Argumenten auseinandersetzen – und wer ihn kritisieren will, sollte dies ebenfalls auf Basis dessen tun, was er tatsächlich sagt.

[Fingerklopfer: Björn Höcke im Gespräch – Zwischen Selbstbild, Kritik und verzerrter Debatte](https://www.fingerklopfer.de/de/blog/751-bjoern-hoecke-im-gespraech-zwischen-selbstbild-kritik-und-verzerrter-debatte)

Genau dieses Prinzip gilt auch beim russischen Botschafter.

Wer Netschajew zuhört, wird dadurch nicht zum Unterstützer Putins. So wenig wie ein Interview mit Höcke den Interviewer zum AfD-Anhänger macht oder ein Gespräch mit einem Regierungsmitglied automatisch Zustimmung zur Bundesregierung bedeutet.

Das müsste banal sein. Ist es aber offenbar nicht mehr.

## Ben Berndt weiß inzwischen, was ein „falscher“ Gesprächspartner kosten kann

Warum also ist dieses Interview tatsächlich mutig?

Weil Ben Berndt schon erlebt hat, was passiert, wenn ein Gesprächspartner politisch als unerwünscht gilt.

Sein mehr als vierstündiges Gespräch mit Björn Höcke erreichte ein Millionenpublikum. Danach rief die frühere SPD-Vorsitzende **Saskia Esken** Unternehmen öffentlich dazu auf, ihre Werbung bei „ungeskriptet“ zu überdenken. Ihr viel zitierter Satz lautete: **„Blacklisting hilft.“** WELT berichtete ausführlich über den Boykottaufruf.

[WELT: Esken schlägt Werbeboykott gegen Podcast mit Björn Höcke vor](https://www.welt.de/politik/deutschland/article69fb8951c6d2944c8df6aa83/spd-politikerin-ich-sag-mal-blacklisting-hilft-esken-schlaegt-werbeboykott-von-podcast-mit-bjoern-hoecke-vor.html)

Man kann Höcke ablehnen. Man kann Berndt vorwerfen, ihm zu wenig widersprochen zu haben. Man darf auch Unternehmen auffordern, ihre Werbestrategie zu überprüfen.

Aber wenn eine prominente Politikerin öffentlich darauf hinwirkt, einem Medienangebot wegen der Auswahl eines Gesprächspartners Werbeeinnahmen zu entziehen, berührt das eine andere Ebene: **wirtschaftlichen Druck auf publizistische Entscheidungen**.

Genau diese Entwicklung beschäftigt uns beim Fingerklopfer schon länger. Erst kürzlich haben wir im Zusammenhang mit der Campact-Kampagne gegen vermeintlich „rechte“ oder „AfD-nahe“ Medien untersucht, wie politische Aktivisten versuchen, über Werbekunden mittelbar Einfluss auf Medienangebote zu nehmen. In unserem Artikel **„Wenn Aktivisten über Werbegeld entscheiden wollen: Campact, YouTube und die Macht der Kunden“** ging es deshalb um dieselbe grundsätzliche Frage: Wird eine Position argumentativ bekämpft – oder versucht man, ihrem Träger die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen?

[Fingerklopfer: Wenn Aktivisten über Werbegeld entscheiden wollen](https://www.fingerklopfer.de/de/blog/858-wenn-aktivisten-ueber-werbegeld-entscheiden-wollen-campact-youtube-und-die-macht-der-kunden)

Bei Berndt blieb es nicht bei politischer Kritik.

## Nach dem Höcke-Interview kam auch die Medienaufsicht

Die **Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen** wandte sich nach dem Höcke-Interview an Berndt und beanstandete die journalistische Sorgfalt. Unter anderem wurde er aufgefordert, die betreffende Folge nachträglich zu bearbeiten beziehungsweise Angebote auf die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten zu prüfen. Berndt wertete das als Zensurversuch und schaltete den Medienanwalt Joachim Steinhöfel ein. Die Berliner Zeitung dokumentierte den Vorgang ausführlich; auch WELT berichtete über die Auseinandersetzung.

[Berliner Zeitung: Landesmedienanstalt geht gegen „ungeskriptet“-Podcast vor](https://www.berliner-zeitung.de/article/landesmedienanstalt-ben-berndt-ungeskriptet-10140428)

Dass die Angelegenheit juristisch keineswegs trivial ist, zeigt auch die weitere Berichterstattung: Die Landesmedienanstalt verteidigte ihr Schreiben später gegenüber Berliner Zeitung und Ostdeutscher Allgemeiner Zeitung als „mildestes Mittel“. Berndt kündigte seinerseits an, nötigenfalls sämtliche juristischen Instanzen auszuschöpfen.

Es ist deshalb wichtig, nicht zu überzeichnen: Die Landesmedienanstalt hat Berndt nicht wegen des bloßen Umstands sanktioniert, dass er Höcke eingeladen hatte. Streitpunkt sind konkrete Anforderungen des Medienstaatsvertrags und die journalistische Sorgfaltspflicht.

Aber für einen unabhängigen Podcaster ist die praktische Botschaft dennoch kaum zu übersehen: Wer besonders kontroverse Gesprächspartner einlädt und ihnen viel Raum lässt, muss gegebenenfalls nicht nur mit öffentlicher Kritik rechnen, sondern auch mit einer aufsichtsrechtlichen Prüfung und erheblichen Anwaltskosten.

Ben Berndt kennt diese Erfahrung inzwischen aus erster Hand.

Und trotzdem setzt er sich nun mit dem russischen Botschafter an einen Tisch.

## Von Medienkritik zu EU-Sanktionen

Genau hier wird der größere Kontext interessant.

Denn im Zusammenhang mit Russland sind mittlerweile Maßnahmen möglich, die weit über öffentliche Kritik oder Werbeboykotte hinausgehen.

Der deutsche Blogger und Publizist **Thomas Röper** wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit personenbezogenen Sanktionen belegt. Der Rat zählt ihn zu Personen, die an russischen „destabilisierenden Aktivitäten“ beteiligt seien und den demokratischen politischen Prozess in Deutschland untergraben sollen.

[Rat der Europäischen Union: Sanktionen vom 20. Mai 2025 mit Thomas Röper](https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/05/20/russian-hybrid-threats-eu-lists-further-21-individuals-and-6-entities-and-introduces-sectoral-measures-in-response-to-destabilising-activities-against-the-eu-its-member-states-and-international-partners/)

Röper bestreitet die Vorwürfe und hat die Sanktionierung vor dem Gericht der Europäischen Union angegriffen. In seiner Klage macht er unter anderem geltend, seine journalistische Arbeit beim „Anti-Spiegel“ belege keine gezielte Manipulation oder Unterstützung russischer Propaganda.

[EUR-Lex: Klage Thomas Röper gegen den Rat der Europäischen Union](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A62025TN0459)

Besonders bemerkenswert: Im Juli 2026 teilte der Rat mit, die Sanktionen gegen Röper auf Grundlage neuer Beweise aufrechterhalten zu wollen. Röper erhielt die Möglichkeit, die zugrunde liegenden Informationen anzufordern. Die Sanktionen bestehen also aktuell fort.

[EUR-Lex: Mitteilung des Rates zu Thomas Röper vom 24. Juli 2026](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A52026XG04116)

Noch deutlicher wird die Problematik beim Schweizer Militäranalysten **Jacques Baud**.

## Jacques Baud: Sanktionen ohne vorheriges Gerichtsurteil

Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und langjähriger Analyst für Sicherheits- und Nachrichtendienstfragen, wurde am 15. Dezember 2025 ebenfalls auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.

Die offizielle Begründung des Rates ist bemerkenswert, weil sie sich ausdrücklich auf seine publizistischen Auftritte und Äußerungen bezieht. Baud sei regelmäßiger Gast in „prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“, fungiere als Sprachrohr für „prorussische Propaganda“ und verbreite Verschwörungstheorien. Daraus leitet die EU seine Verantwortung für Informationsmanipulation und Einflussnahme zugunsten russischer Politik ab.

[EUR-Lex: EU-Beschluss zur Sanktionierung von Jacques Baud](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025D2572)

Der Fingerklopfer hat diesen Fall bereits im Januar unter der Überschrift **„Wie man einen Menschen ausradiert – ganz ohne Gericht“** ausführlich behandelt. Darin ging es weniger darum, ob Bauds Analysen richtig oder falsch sind, sondern um die rechtsstaatliche Dimension eines Instruments, das einem Menschen innerhalb kürzester Zeit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum massiv beschneiden kann. Der Beitrag ist auch über unsere Themenseiten zu Meinungsfreiheit und Rechtsstaat dokumentiert.

[Fingerklopfer: Themenseite Meinungsfreiheit mit dem Beitrag zu Jacques Baud](https://www.fingerklopfer.de/de/tags/meinungsfreiheit)

Die Bundesregierung hat die Sanktionierung Bauds ausdrücklich mitgetragen. In der Bundespressekonferenz wurde das Auswärtige Amt mehrfach zu den Grundlagen und Folgen der Maßnahme befragt. Besonders anschaulich wurde dabei die Konsequenz des sogenannten Bereitstellungsverbots: Selbst die Frage, ob deutsche Verlage Bücher Bauds weiterhin verkaufen dürfen, wurde zum Gegenstand der Regierungsbefragung.

[Auswärtiges Amt: Regierungs­­pressekonferenz zur Sanktionierung Jacques Bauds](https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2752042)

Das ist die Dimension, die in der Diskussion häufig unterschätzt wird.

Personenbezogene EU-Sanktionen können Vermögenswerte einfrieren und es Personen und Unternehmen in der EU untersagen, dem Betroffenen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich also um einen massiven Eingriff in das wirtschaftliche Leben eines Menschen.

Dabei ist allerdings eine juristische Präzisierung wichtig: **Es gibt Rechtsschutz.** Betroffene können eine Überprüfung verlangen und die Listung vor den EU-Gerichten anfechten – wie Röper dies tatsächlich getan hat. Es wäre deshalb unzutreffend zu behaupten, es gebe überhaupt keine Anhörungs- oder Rechtsschutzmöglichkeit.

Das rechtsstaatlich Bemerkenswerte liegt woanders: Die wirtschaftlichen Sanktionen werden **nicht erst nach einer strafrechtlichen Anklage und einem vorherigen Gerichtsurteil verhängt**, sondern durch einen Beschluss des Rates. Der gerichtliche Rechtsschutz folgt anschließend.

Und genau darin liegt eine erhebliche Machtverschiebung.

## Niemand behauptet, Ben Berndt stehe jetzt vor einer Sanktionierung

An dieser Stelle ist eine klare Abgrenzung notwendig.

Es gibt derzeit **keinen Anlass zu behaupten**, Ben Berndt drohe wegen seines Interviews mit Sergej Netschajew eine EU-Sanktionierung. Zwischen seinem Gespräch und den Fällen Röper oder Baud liegen erhebliche Unterschiede.

Es wäre unseriös, einen solchen Zusammenhang zu konstruieren. Aber man darf die Entwicklungslinien nebeneinanderlegen.

Auf der einen Seite steht ein Podcaster, gegen den nach einem Gespräch mit Björn Höcke ein prominenter politischer Werbeboykott gefordert wurde und der sich anschließend mit der Medienaufsicht auseinandersetzen musste.

Auf der anderen Seite stehen Publizisten und Analysten, deren russlandbezogene Veröffentlichungen und Medienauftritte Bestandteil der offiziellen Begründung für umfassende personenbezogene Sanktionen geworden sind.

Das macht verständlich, weshalb ein Interview mit dem russischen Botschafter heute eben nicht mehr nur als gewöhnliche journalistische Entscheidung wahrgenommen wird.

Berndt weiß, dass er sich damit erneut exponiert.

## Die gefährlichste Grenze entsteht im Kopf des Journalisten

Gerade deshalb liegt das eigentliche Problem noch vor jedem staatlichen Verbot.

Eine freie Öffentlichkeit funktioniert nur, wenn Journalisten und Publizisten ihre Gesprächspartner danach auswählen können, ob sie ein Gespräch für relevant halten – und nicht danach, ob anschließend Politiker, Aktivisten, Werbekunden oder Behörden reagieren.

Denn die wirkungsvollste Einschränkung der Pressefreiheit benötigt keine offizielle Zensurbehörde.

Sie beginnt dort, wo sich ein Journalist vor einer Einladung selbst fragt:

**Ist mir dieser Gesprächspartner den Ärger wert?**

Verliere ich Werbekunden? Bekomme ich Post von einer Behörde? Werde ich öffentlich als Unterstützer meines Gastes etikettiert? Muss ich anschließend hohe Kosten für Anwälte aufbringen?

An diesem Punkt wird aus offenem Zwang vorauseilende Selbstbeschränkung. Und deshalb ist Berndts Entscheidung bemerkenswert.

Er weiß inzwischen ziemlich genau, was kontroverse Gäste auslösen können. **Er macht es trotzdem!**

## Gerade im Krieg muss man mit der anderen Seite sprechen

Sergej Netschajew ist kein unabhängiger Beobachter des Ukrainekrieges. Er ist Botschafter der Russischen Föderation und vertritt deren Interessen.

Das ist gerade der Grund, ihn zu befragen.

Wie begründet Russland seine Position? Welche Bedingungen nennt Moskau für Frieden? Welche Narrative verwendet die russische Führung? Wo widersprechen diese belegbaren Tatsachen? Welche Verantwortung übernimmt Russland – und welche weist es zurück?

All das lässt sich nur ernsthaft untersuchen, wenn die betreffende Seite zunächst ihre Position darlegen kann.

Wer Propaganda erkennen will, muss sie hören können. Wer Widersprüche aufdecken will, benötigt zunächst Aussagen.

Und wer einen Gegner verstehen will, muss mit ihm sprechen dürfen.

Das bedeutet nicht, ihn gutzuheißen.

Der Fingerklopfer hat bereits beim Höcke-Interview genau diesen Grundsatz formuliert: Eine funktionierende Debattenkultur müsse Argumente **ernst nehmen und kritisch hinterfragen**. Vorverurteilung könne die inhaltliche Auseinandersetzung nicht ersetzen. ([Fingerklopfer](https://www.fingerklopfer.de/de/blog/751-bjoern-hoecke-im-gespraech-zwischen-selbstbild-kritik-und-verzerrter-debatte "Björn Höcke im Gespräch – Zwischen Selbstbild, Kritik und verzerrter Debatte"))

Dieser Maßstab sollte nicht nur für deutsche Innenpolitik gelten. **Er gilt erst recht bei Krieg und Frieden.**

## Die Schweiz unter den Podcasts

Vielleicht ist gerade darin die eigentliche Stärke von „ungeskriptet“ zu sehen.

Ben Berndt redet mit Menschen aus sehr unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Lagern. Er versucht nicht, ein Studiogericht aufzubauen, in dem der Gast im Minutentakt unterbrochen und vom Moderator moralisch benotet wird. Seine Gespräche sind lang, offen und manchmal auch unbequem.

Das kann man kritisieren.

Man kann sich mehr Widerspruch wünschen. Man kann einzelne Fragen schwach finden. Man kann nach Veröffentlichung des Netschajew-Gesprächs möglicherweise feststellen, dass Berndt an bestimmten Stellen hätte härter nachhaken müssen.

Aber das alles ist **Medienkritik**.

Etwas völlig anderes wäre es, ihn dafür anzugreifen, **dass dieses Gespräch überhaupt stattfindet.**

Daher gilt unsere Solidarität Ben Berndt bereits vor Veröffentlichung des Interviews – nicht, weil wir schon heute jede darin enthaltene Aussage teilen könnten, sondern weil wir das Recht verteidigen, dieses Gespräch zu führen.

Vielleicht ist „ungeskriptet“ tatsächlich ein wenig die **Schweiz unter den Podcasts**:

Man spricht mit verschiedenen Seiten, ohne deshalb automatisch zu einer von ihnen zu gehören.

Dass dies im Deutschland des Jahres 2026 als mutig gelten muss, ist eigentlich die beunruhigendste Nachricht dieser Geschichte.
