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#  61 Prozent des Brandgebiets liegen in der alten Windkraftfläche

30. August 2026 // geschrieben von Redaktion

 ![](https://www.fingerklopfer.de/images/teaser/2026-08-30_huertgenwald_faktencheck.jpg)

Seit dem 26. August kursiert eine Karte, die das Waldbrandgebiet im Hürtgenwald über eine geplante Windkraftfläche legt. 183.000 Mal wurde der Beitrag aufgerufen. Die Deutsche Presse-Agentur, die Organisation Mimikama und dieses Portal haben die Darstellung geprüft und zurückgewiesen.

Beide Seiten lagen daneben. Ratsakten und eine amtliche Kartenanlage, die bislang niemand ausgewertet hat, erlauben erstmals eine Berechnung — und die fällt anders aus, als beide Lager behauptet haben.

Diese Redaktion hat die Karte am [26. August anhand der amtlichen Geodaten geprüft](https://www.fingerklopfer.de/de/blog/841-vom-x-post-zur-geodaten-recherche-was-am-windkraft-verdacht-im-huertgenwald-wirklich-dran-ist) und die behauptete Überlappung mit den ausgewiesenen Windkraftflächen zurückgewiesen. Der Urheber hat den Prüfungen widersprochen und seine Darstellung viermal überarbeitet.

Seit dem 30. August liegen der Redaktion die Ratsunterlagen aus sechs Sitzungen vor, dazu die vollständige Standortuntersuchung der Gemeinde von 2016 samt ihren Kartenanlagen. Auf dieser Grundlage lässt sich zum ersten Mal berechnen, worüber seit fünf Tagen gestritten wird: **Rund 97 Hektar des Brandgebiets liegen innerhalb der historischen Windkraft-Potenzialfläche A. Das sind etwa 61 Prozent der kartierten Brandfläche.**

Damit liegen beide Lager falsch. Die verbreitete Karte übertrieb die Überlappung um ein Mehrfaches. Die Faktenchecks legten nahe, es gebe keine.

## Wie die Geschichte entstand

Der Waldbrand begann am 13. August 2026. Rund 2.000 Bewohner des Ortsteils Gey mussten ihre Häuser verlassen. Der europäische Katastrophendienst Copernicus kartierte das Gebiet unter der Kennung EMSR920.

Dreizehn Tage später erschien die Karte. Der zugehörige Beitrag lautete:

> „Im August 2026 brannte es im Bereich Gey – Großhau – Rennweg auf rund 300–400 Hektar Wald. Gleichzeitig ist am Rennweg die Ausweisung einer rund 222 Hektar großen Fläche für Windenergie vorgesehen."

Es blieb nicht bei einer Fassung. Innerhalb weniger Tage folgten drei weitere, mit wechselnden Zahlen:

 | Fassung | Angabe zur Überlappung |
|---|---|
| 1 — Ursprungsbeitrag, 26. August | 170–200 ha, 75–90 Prozent der Fläche |
| 2 — Ergänzung, 26. August | keine Zahl, „Überschneidung zu prüfen" |
| 3 — „Geobasierte Analyse" | 180–200 ha, 80–90 Prozent |
| 4 — mit Methodenkasten | 120–140 ha, 54–63 Prozent |

Zur zweiten Fassung schrieb der Urheber:

> „Bevor ich das gepostet habe, habe ich mit zwei KIs das recherchiert und ausdrücklich erwähnt, keine Zusammenhänge zu konstruieren, sondern objektiv darzustellen in einer Grafik, was zuvor recherchiert wurde."

Die Redaktion hat ihn am 26. August zweimal öffentlich um Unterlagen und um ein Gespräch gebeten. Eine Antwort erfolgte nicht. Er äußert sich weiterhin ausschließlich öffentlich.

## Die Rechnung, die nicht aufgehen konnte

Die Kartierung von Copernicus weist für das Brandgebiet 159,3 Hektar als gesichert aus. Weitere 482,0 Hektar waren in der Satellitenauswertung nicht eindeutig klassifizierbar.

Eine Schnittmenge zweier Flächen kann nicht größer sein als die kleinere von beiden. Läge die gesamte kartierte Brandfläche innerhalb der 222 Hektar, ergäben sich 159,3 Hektar oder 71,7 Prozent. Die Angaben der ersten und dritten Fassung liegen darüber und waren damit von vornherein unmöglich.

Die vierte Fassung nennt 120 bis 140 Hektar. Diese Angabe ist, wie sich nun zeigt, in der richtigen Größenordnung — auch wenn ihr Prozentwert zu hoch bleibt, weil er sich auf 222 Hektar bezieht.

Die Verschneidung der Brandfläche mit den vier Windkraft-Verfahren, die im Geodatendienst der Gemeinde geführt werden, ergibt weiterhin eine Überschneidung von null Hektar. Der kürzeste Abstand beträgt 3.643 Meter. Der Brand hat also keine ausgewiesene Konzentrationszone getroffen.

 ![Übersichtskarte des Gemeindegebiets Hürtgenwald mit dem Brandgebiet im Norden, den vier Windkraft-Verfahrensflächen im Süden, der Erdbebenstation Großhau und dem Fünf-Kilometer-Radius um sie.](https://www.fingerklopfer.de/images/recherchen/huertgenwald/01-uebersicht.jpg)Das Brandgebiet und die ausgewiesenen Windkraftflächen der Gemeinde liegen weit auseinander. Eigene Darstellung nach Copernicus EMSR920, dem Geodatendienst der Gemeinde Hürtgenwald und dem Geologischen Dienst NRW; Kartengrundlage Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.Ein Hinweis in eigener Sache: Copernicus liefert zwei Produkte. Die Delineation-Fassung nennt 159,3 Hektar, die Grading-Fassung 172,8 Hektar. Diese Auswertung rechnet mit der Delineation-Fassung.

## Wo die Fläche A liegt

**Die Debatte drehte sich seit dem 26. August** um eine Fläche, deren Umriss niemand kannte. Er existiert. Er liegt in der Karte 3a der Standortuntersuchung, einer Anlage zur Beschlussvorlage 67/2016 der Gemeinde, Zeichnungsnummer PM-E-11-16-EPa-03-05, Maßstab 1:20.000. Dort sind sämtliche Potenzialflächen des Gemeindegebiets eingetragen, darunter die Fläche A nordwestlich von Gey.

Die Redaktion hat diese Karte über sechs Passpunkte auf der amtlichen Gemeindegrenze eingepasst und die Fläche A daraus abgegriffen. Der mittlere Restfehler beträgt 35 Meter.

 ![Luftbildkarte mit der rekonstruierten Potenzialfläche A, dem Brandgebiet und der orange dargestellten Schnittmenge beider Flächen.](https://www.fingerklopfer.de/images/recherchen/huertgenwald/04-flaeche-a.jpg)Die aus der amtlichen Standortuntersuchung rekonstruierte Fläche A, das Brandgebiet und die Schnittmenge. Eigene Darstellung; Luftbild Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.Das Ergebnis:

 | Überschneidung mit der kartierten Brandfläche | rund 97 Hektar |
|---|---|
| Anteil an der Fläche A | 33 Prozent |
| **Anteil an der Brandfläche** | **61 Prozent** |
| mit dem nicht auswertbaren Bereich | 121 Hektar |

Zur Genauigkeit gehört eine Einschränkung. Die rekonstruierte Fläche misst 296 Hektar, während die Standortuntersuchung „insgesamt ca. 240 ha" nennt. Ursache ist das Verfahren: Eine gestrichelte Kartensignatur muss zum Polygon geschlossen werden, und dabei wächst der Umriss. Auf die amtliche Größe umgerechnet läge die Überschneidung bei rund 80 Hektar. **Belastbar ist damit eine Spanne von etwa 80 bis 100 Hektar** — und die Feststellung, dass deutlich mehr als die Hälfte des Brandgebiets in der Potenzialfläche liegt.

Eine Nebenbeobachtung liefert das amtliche Luftbild von 2023: Innerhalb der Fläche A sind großflächige helle Bereiche zu erkennen, die sich vom geschlossenen Wald abheben. Es sind Schadflächen aus Dürre und Borkenkäferbefall. Der Brand traf ein Gebiet, das schon vorher zu erheblichen Teilen kein intakter Wald mehr war.

Was die Standortuntersuchung sonst über die Fläche sagt: Sie liege „etwa zwischen 370 bis 280 m ü NHN", sei „vollständig mit Wald bestanden", habe „eine der besten Windverhältnisse" im Gemeindegebiet, und „insbesondere entlang des Rennweges liegen sehr gute Windverhältnisse vor". Der Rennweg verläuft nach der Rekonstruktion auf 1,25 Kilometern durch die Fläche.

## Der Bebauungsplan, den es nicht geben sollte

Seit dem 30. August liegt der Redaktion eine Präsentation der Naturschutzverbände aus der Zeit des Verfahrens vor. Sie enthält auf Seite 11 eine Planzeichnung, nach der seit Tagen gesucht wird: **„Gemeinde Hürtgenwald — Bebauungsplan D 6 — ‚Windpark Rennweg' — Ortslage Großhau — Vorentwurf"**, erstellt von der VDH Projektmanagement GmbH. Bearbeiter und Zeichner sind dieselben, die auch die Karte 3a der Standortuntersuchung verantworten.

Eingezeichnet sind rund **zehn Anlagenstandorte**. Damit ist eine Angabe belegt, die bislang niemand nachweisen konnte: Der Urheber der kursierenden Karte hatte einen Bebauungsplan D6 mit „zunächst etwa zehn, später acht" Anlagen genannt — ohne Fundstelle. Ein weiterer Nutzer suchte seit Tagen öffentlich nach dieser Zeichnung. Sie existiert.

 ![Planzeichnung des Bebauungsplans D6 Windpark Rennweg mit grün dargestelltem Plangebiet und rund zehn eingezeichneten Standorten für Windenergieanlagen.](https://www.fingerklopfer.de/images/recherchen/huertgenwald/05-bebauungsplan-d6.jpg)Der Vorentwurf des Bebauungsplans D6 „Windpark Rennweg" mit den geplanten Anlagenstandorten. Wiedergabe aus der Präsentation der Naturschutzverbände; die Zeichnung stammt von der Gemeinde Hürtgenwald.Das Plangebiet des Bebauungsplans ist nicht deckungsgleich mit der Potenzialfläche A. Ein Vergleich beider Umrisse — der Zeichnung und der Rekonstruktion aus der Standortuntersuchung — ergibt eine Übereinstimmung von rund 52 Prozent bei nahezu gleichem Seitenverhältnis. Beide bezeichnen denselben Landschaftsraum, schneiden ihn aber unterschiedlich zu. Das ist der übliche Unterschied zwischen einer im Flächennutzungsplan betrachteten Potenzialfläche und dem Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Den Maßstab der Zeichnung gibt die vorliegende Auflösung nicht her; die Größe des Plangebiets bleibt offen.

Die Präsentation enthält weitere Angaben. Von **19 im Gemeindegebiet geplanten Windenergieanlagen** seien 18 im Wald vorgesehen; eine Übersichtskarte verteilt sie mit zehn am Rennweg, vier und fünf weiter südlich. Als Ziel der Gemeinde nennt die Präsentation ausdrücklich „Gewinnbeteiligung" und „Gewerbesteuer" und verweist darauf, dass den Standortgemeinden seit dem Jahressteuergesetz 2009 mindestens 70 Prozent des Gewerbesteueraufkommens zufließen.

Die Präsentation ist eine Quelle der Gegenseite; sie wirbt gegen die Planung. Die darin wiedergegebene Planzeichnung stammt jedoch von der Gemeinde selbst.

## Der Zeitstrahl

 | Datum | Vorgang |
|---|---|
| 2011, ergänzt 2012 | Standortuntersuchung für das gesamte Gemeindegebiet |
| 22.03.2012 | Aufstellungsbeschluss zur 9. FNP-Änderung |
| 06.11.2013 | Bürgerinitiative „Rettet den Hürtgenwald" geht online |
| 23.09.–23.10.2013 | Offenlage mit den Flächen A (Rennweg), H (Ochsenauel) und L/M (Peterberg) |
| 08.04.2014 | Ratsbeschluss 69/2014: Fläche A wird herausgenommen, 21 zu 4 Stimmen |
| 13.11.2014 | Die Bürgerinitiative wird eingetragener Verein |
| 07.04.2016 | Rat vertagt den Feststellungsbeschluss, 13 zu 11 Stimmen |
| 01.12.2016 | Feststellungsbeschluss der 9. FNP-Änderung |
| 01.07.2017 | Rechtskraft, Konzentrationszonen H und M |
| 01.02.2023 | Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes |
| 02.03.2023 | Beschluss 19/2023: Fläche „Rennweg" wird vertieft betrachtet, einstimmig |
| Januar 2024 | „Fläche A: Rennweg – 222 ha" in den Planunterlagen, zurückgestellt |
| 30.01.2024 | Aufstellungsbeschlüsse für die 19., 20. und 21. FNP-Änderung |
| 13.08.2026 | Beginn des Waldbrandes |
| 16.08.2026 | Anlage einer rund zwei Kilometer langen Zuwegung am Rennweg |
| 22.08.2026 | Besuch des Bundeskanzlers im Brandgebiet |
| 27.08.2026 | Staatsanwaltschaft: Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung |

## Was 2014 den Ausschlag gab

Die Tischvorlage 69/2014 vom 2. April 2014 zählt die Bedenken aus der Offenlage einzeln auf: unzerschnittene Räume, zusammenhängender Wald, Naherholung und Tourismus, Artenschutz. Zu den Umweltbelangen hält sie ausdrücklich fest, es lägen „bislang keine Gutachten (Schall, Schattenwurf oder Artenschutz) vor, die erkennen lassen, dass die Fläche aus diesen Gründen nicht umsetzbar ist".

Den Ausschlag gab etwas anderes:

> „Ein wesentlicher Punkt, der sich aus der Offenlage ergeben hat, ist jedoch, dass die Belange der Flugsicherung noch nicht abschließend geklärt sind. Bei Aufrechterhaltung der derzeitigen Höhenbeschränkung von 520 m ü. NN lässt sich kein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb sicherstellen. Somit fällt die Fläche A derzeit in ihrer Eignung zurück."

Und zur Begründung der Herausnahme:

> „Die Klärung der Sachverhalte in Bezug auf die Fläche A kann noch einige Monate andauern und würde somit die Schaffung von Flächen in Windkraft in Hürtgenwald behindern."

Die seismologische Messstation kommt in der gesamten Vorlage nicht vor. Auch die Begründung zum Feststellungsbeschluss von 2016 nennt sie nicht; dort stehen Landschaftsbild, der Eingriff in einen zusammenhängenden Waldbereich, die Naherholung und eine aufwändige Erschließung.

## Was der Rat 2023 beschlossen hat

Am 2. März 2023 befasste sich der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Nachhaltigkeit mit den Folgen des Wind-an-Land-Gesetzes. Der Beschluss 19/2023 fiel einstimmig mit 13 Stimmen:

> „Darüber hinaus wird die Windkraftpotentialfläche ‚Rennweg' im Bereich von Großhau einer vertieften Betrachtung unterzogen, mit dem Ziel eine verbindliche Antwort über die Realisierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der seismologischen Station in Großhau zu erhalten."

Der Rennweg war 2023 also nicht abgeschlossen, sondern Gegenstand eines ausdrücklichen Prüfauftrags. Ob die verlangte verbindliche Antwort inzwischen vorliegt, ist aus den öffentlichen Unterlagen nicht ersichtlich.

Die zugehörige Beschlussvorlage nennt vier Flächen, die die Standortuntersuchung als geeignet bestimmt habe: „die Flächen A (Rennweg, Großhau), H (Ochsenauel, Brandenberg), K (Kleinhau) und M (Peterberg, Raffelsbrand)". Sechs weitere Potenzialflächen seien als nicht geeignet bewertet worden.

Zur Fläche A führt die Vorlage einen Grund an, der in den Unterlagen von 2014 so nicht steht:

> „Die Fläche A ‚Rennweg' gelangte insbesondere deshalb nicht zur Ausweisung, weil sich diese auf der Kante des Landschaftsraumes ‚Rureifel' befindet. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung bestanden an dieser Stelle nahezu keine Vorbelastungen in Form von Windenergieanlagen. Dieser Umstand hat sich dahin gewandelt, dass eine entsprechende Vorbelastung zwischenzeitlich eingetreten ist (Kalamitätsflächen). Vor diesem Hintergrund könnte die Fläche nunmehr zusätzlich ausgewiesen werden, sofern eine Vereinbarkeit mit der seismologischen Station (Erdbebenstation) gegeben ist."

Gemeint waren Schäden durch Dürre und Borkenkäfer; der Waldbrand lag dreieinhalb Jahre in der Zukunft. Die Passage belegt keinen Zusammenhang mit dem Brand. Sie belegt, dass die Gemeinde selbst den Schadzustand des Waldes als Argument für eine Neubewertung dieser Fläche angeführt hat.

## Warum diese Fläche nicht verschwindet

Die Standortuntersuchung von 2016 begründet auf Seite 32, warum in dieser Gemeinde ohne Wald keine Windkraft möglich ist. Geprüft wurde zunächst, ob Flächen verbleiben, wenn man den Wald als Tabubereich setzt — wobei der Vorsorgeabstand zu Siedlungen für diese Prüfung von 800 auf 600 Meter gesenkt wurde. Das Ergebnis:

> „Würden in Hürtgenwald keine Waldflächen der Windenergie zugänglich gemacht werden, verblieben nicht ausreichend Flächen, um der Windkraft substantiell Raum zu schaffen."

Und weiter: „Sollte nach dieser Prüfung ein Eingriff in den Wald erforderlich werden, so können die Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen vergrößert werden."

Wie groß die Fläche A im Vergleich ist, zeigt die Flächentabelle in der Begründung zur 21. FNP-Änderung vom Januar 2024:

 | Fläche | Größe |
|---|---|
| Konzentrationszone H (Ochsenauel, Brandenberg), bestehend | 95 ha |
| Konzentrationszone M (Peterberg, Raffelsbrand), bestehend | 53 ha |
| 19. FNP-Änderung, Repowering innerer Bereich Ringstraße | 12 ha |
| 20. FNP-Änderung, kleine Ringstraße | 10 ha |
| 21. FNP-Änderung, nördlich der Ringstraße | 29 ha |
| Repowering Ochsenauel, Brandenberg — zurückgestellt | 12 ha |
| **Fläche A: Rennweg — zurückgestellt** | **222 ha** |

Die zurückgestellte Fläche am Rennweg ist größer als alle bestehenden Konzentrationszonen zusammen und mehr als dreimal so groß wie alle anderen Zusatzflächen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verlangt von Nordrhein- Westfalen 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent bis 2032; die Gemeinde hat derzeit rund 1,7 Prozent ausgewiesen.

Die Vorlage von 2023 nennt auch die Erträge: rund 20.000 Euro je Anlage und Jahr nach § 6 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dazu Gewerbesteuer. Sie erinnert an die frühere „Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" als gemeinsames Unternehmen von Betreiber und Kommune.

## Der Faktencheck der dpa

Die dpa veröffentlichte ihre Prüfung am 28. August 2026. Ihr Ergebnis zur Karte ist im Kern zutreffend: Das Brandgebiet lag in keiner ausgewiesenen Windkraftzone. Die Begründung hält der Prüfung an mehreren Stellen nicht stand.

Das gilt ausdrücklich nicht für die Prüfung von Mimikama vom Vortag. Sie kommt zum selben Ergebnis, formuliert es aber anders: Die behauptete Überlappung sei „anhand der in der Grafik angegebenen Quellen nicht nachvollziehbar belegt" — und ausdrücklich: „Damit ist nicht gesagt, dass eine räumliche Überschneidung ausgeschlossen ist." Dieser Vorbehalt trifft zu. Mimikama nennt zudem die Höhenbeschränkung durch die militärische Flugsicherung, die in der Aktenlage von 2014 den Ausschlag gab.

**Erstens der Satz zum Radius.** Die dpa schreibt, wegen der empfindlichen Messtechnik dürften „in einem Umkreis von fünf Kilometern per se keine Windräder aufgestellt werden". Der Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen begründet für die Station Großhau einen Radius, innerhalb dessen der Geologische Dienst zu beteiligen ist, und verlangt, die Standorte „differenziert zu betrachten". Das ist eine Prüfpflicht, kein Bauverbot.

Der Unterschied ist nicht theoretisch. Vom räumlichen Geltungsbereich der 9. Flächennutzungsplanänderung liegen 127,2 von 184,4 Hektar innerhalb dieses Radius, die nördliche Teilfläche vollständig, knapp drei Kilometer von der Station entfernt. Nach den Daten von OpenStreetMap stehen dort drei Windkraftanlagen, zwei davon innerhalb dieser Teilfläche.

 ![Luftbildkarte mit dem Fünf-Kilometer-Radius um die Erdbebenstation Großhau, der darin liegenden Konzentrationszone und drei Windkraftanlagen.](https://www.fingerklopfer.de/images/recherchen/huertgenwald/02-radius.jpg)Der Prüfradius um die Station Großhau. Die gelb umrandete Fläche ist der Teil der rechtskräftigen Konzentrationszone, der darin liegt. Eigene Darstellung; Luftbild Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.**Zweitens die Rückschau.** Die dpa schreibt, eine Erdbeben-Messstation habe die Planungen „stets verhindert", und der Hauptgrund sei die Station gewesen. Die Tischvorlage von 2014 kehrt diese Gewichtung um: Dort ist die Höhenbeschränkung der Flugsicherung der ausschlaggebende Punkt, die Station kommt nicht vor.

**Drittens der Beleg.** Als Nachweis führt die dpa eine Niederschrift vom 14. November 2024 an, wonach die Station „auch zukünftig neuen Windkraftanlagen am Rennweg entgegensteht und diese unmöglich macht". Beschlusstext und Beschlussvorlage zu dieser Sitzung liegen der Redaktion inzwischen vor. Beide betreffen einen anderen Gegenstand: die 19. Änderung des Flächennutzungsplans „Repowering Windkraft innerer Bereich Ringstraße, Raffelsbrand". Der zitierte Satz steht in keinem der beiden Dokumente. Der Vorlage sind acht Anlagen beigefügt, darunter Abwägungstabellen; diese liegen der Redaktion nicht vor. Möglich ist, dass der Satz dort als Antwort der Verwaltung auf eine Anregung steht. Das wäre etwas anderes als ein Ratsbeschluss über den Rennweg.

**Viertens die Zuordnung des Zitierten.** Die dpa bezeichnet ihren Gesprächspartner als Bauamtsleiter der Gemeinde Hürtgenwald. In den Ratsunterlagen von 2023 und 2024 sowie im Schriftfeld aller drei Plankarten erscheint **eine Person dieses Namens als Vertreter der VDH Projektmanagement GmbH**, des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros; als Sachbearbeiterin des Bauamts ist dort eine andere Person genannt. Ob es sich um dieselbe Person handelt und in welcher Funktion sie gegenüber der dpa sprach, ist offen.

Schließlich deckt sich die Auskunft, man habe sich „schlussendlich für andere Flächen entschieden", nicht mit dem einstimmigen Prüfauftrag des Ausschusses vom 2. März 2023. Die Redaktion hat die Gemeinde mit diesen Widersprüchen konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

## Der Besuch des Bundeskanzlers

Am 22. August 2026, zwei Tage nach der vollständigen Löschung, besuchte Bundeskanzler Friedrich Merz das Brandgebiet. Seine Rede wurde von Buhrufen begleitet. An Zweifler am Klimawandel gerichtet sagte er nach Mitteilung der Bundesregierung:

> „Schauen Sie sich das genau an, was hier passiert ist. Das ist der Klimawandel."

Und nach der Wiedergabe des Evangelischen Pressedienstes:

> „Der bedauerliche Befund ist, wir müssen damit rechnen, dass wir häufiger solche Ereignisse haben. Das ist Klimawandel."

Zur Ursache dieses Brandes äußerte er sich nicht. Am 26. August beschloss das Bundeskabinett Maßnahmen zum Umgang mit Hitze und Dürre, darunter den Einsatz von 100 Milliarden Euro aus dem Klima- und Infrastrukturfonds. Die Mitteilung der Bundesregierung verweist dabei ausdrücklich auf den Besuch im Hürtgenwald.

## Was die Staatsanwaltschaft sagt

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat auf die Anfrage dieser Redaktion vom 27. August noch am selben Tag geantwortet. Nach ihren Angaben wird ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung geführt. Es bezieht sich bislang nur auf den Brand in Gey; die Ermittlungen dauern an. Auf Rückfrage teilte die Behörde mit, für eine vorsätzliche Brandstiftung hätten sich bisher keine Anhaltspunkte ergeben.

Zur Einordnung: Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ist nach einem Waldbrand dieser Größe der Regelfall. Der Begriff Brandstiftung umfasst auch die fahrlässige Verursachung. Eine Aussage über eine bestimmte Person ist damit nicht verbunden, ein Motiv erst recht nicht.

## Was der Brand verändert hat

Zwei Veränderungen sind belegt.

Die erste ist die Zuwegung. In seiner Mitteilung zur Lage am Sonntag, dem 16. August, schreibt der Kreis Düren: „Im Verlauf des Sonntags wird ein rund zwei Kilometer langer Weg von Ost nach West (ansetzend am Rennweg) gezogen, um das Gebiet besser erreichen können. Diese wird rund sechs Meter breit sein und dient vor allem den Einsatzfahrzeugen." Dieselbe Mitteilung nennt eine rund drei Meter breite Schneise rings um das Brandgebiet.

Für die Bewertung der Fläche A ist das erheblich. Die Standortuntersuchung nennt die Erschließung als Hemmnis: Die Fläche lasse sich „zumindest in Teilen gut über den Rennweg erschließen", im nördlichen Bereich sei eine Erschließung wegen der Hanglage jedoch schwierig, und für den Bau der Erschließung wären „Rodungsmaßnahmen notwendig". Wo genau der neue Weg verläuft und ob er bestehen bleibt, ist nicht bekannt. Die Anfrage an den Kreis Düren ist gestellt.

Die zweite Veränderung ist der Zustand des Waldes. Der Erlass zum Landesentwicklungsplan vom 28. Dezember 2022 hat Kalamitätsflächen für die Windenergieplanung ausdrücklich in den Blick genommen. Aus einem Waldbrand folgt daraus keine Windenergienutzung. Die Ausgangsbedingungen einer künftigen Abwägung ändern sich dadurch aber.

 ![Luftbildkarte des Brandgebiets mit dem Verlauf des Rennwegs, den Ortslagen Gey und Großhau und der Erdbebenstation.](https://www.fingerklopfer.de/images/recherchen/huertgenwald/03-brandgebiet.jpg)Das Brandgebiet und der Rennweg. Eigene Darstellung; Luftbild Geobasis NRW, dl-de/by-2-0.## Der Widerstand von 2013

Gegen die Pläne am Rennweg formierte sich früh Protest. [Die Bürgerinitiative „Rettet den Hürtgenwald"](https://rettet-den-huertgenwald.jimdofree.com/) ging am 6. November 2013 online, verteilte vier Informationsflyer und wurde am 13. November 2014 eingetragener Verein. Ihre Argumente reichen von der fehlenden „planungsrechtlichen Notwendigkeit" über eine „relativ geringe Windhöffigkeit (deutlich zu hohes Windgutachten)" bis zur „Zerstörung eines großen, unzerschnittenen Waldgebietes".

Die Tischvorlage von 2014 bestätigt die Wirkung: „Zahlreiche Bürger gaben an, den Wald am ‚Rennweg' als Naherholungsgebiet zu nutzen." Die kursierende Karte nennt 711 Unterschriften aus Gey und Großhau. Diese Zahl ließ sich aus den Ratsunterlagen nicht verifizieren; Mimikama führt sie unter Verweis auf einen Bericht der Aachener Zeitung als belegt.

## Wer mit uns spricht und wer nicht

Die Redaktion hat am 26. August vier Presseanfragen zu diesem Komplex versandt, am 27. August eine fünfte. Der Stand am 30. August:

 | Vorgang | Adressat | Frist | Stand |
|---|---|---|---|
| 2026-011 | Gemeinde Hürtgenwald | 02.09.2026 | offen |
| 2026-012 | Kreis Düren | 02.09.2026 | offen |
| 2026-013 | Wald und Holz NRW | 02.09.2026 | offen |
| 2026-014 | Bezirksregierung Köln | 29.08.2026 | offen, Frist abgelaufen |
| 2026-015 | Staatsanwaltschaft Aachen | – | beantwortet |

Die Anfrage an die Gemeinde ging am 26. August an den Bürgermeister. Sie fragt nach dem Verfahrensstand der Fläche A, nach der kartografischen Abgrenzung, nach der Herkunft der Zahl von 222 Hektar und danach, ob der Brand die Abwägungsgründe von 2014 berührt. Die selbst gesetzte Frist läuft bis zum 2. September; die Gemeinde ist also nicht säumig.

Festzuhalten bleibt gleichwohl: Der Gemeinde lagen die Fragen dieses Portals seit dem 26. August vor. Gegenüber der dpa äußerte sich ihr Vertreter spätestens am 28. August. Der Redaktion gegenüber ist bis zum 30. August keine Äußerung erfolgt.

Die Frist der Bezirksregierung Köln, die für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zuständig ist, ist ohne Antwort verstrichen.

## In eigener Sache

Diese Recherche hat zwei eigene Fehler zutage gefördert.

In der Belegsammlung der Redaktion stand, im Datenbestand der Gemeinde bestünden die windkraftbezogenen Bebauungspläne „B5 Windpark Ochsenauel" und „K14 Windpark Peterberg". Ein Abruf des Geodatendienstes ergab, dass dort kein B5 geführt wird — woraufhin wir den ersten Befund korrigierten. Die Beschlussvorlage 67/2016 der Gemeinde nennt jedoch ausdrücklich beide Bebauungspläne. **Der B5 existiert; er fehlt lediglich im Geodatendienst.** Falsch war also nicht die ursprüngliche Angabe, sondern der Schluss von einer Lücke im Datensatz auf die Wirklichkeit.

Das hat Folgen für einen weiteren Befund. Die Redaktion hatte festgestellt, ein Bebauungsplan „D6 Windpark Rennweg" lasse sich nicht nachweisen, weil er im Geodatendienst fehlt. **Dieser Befund ist widerlegt.** Die Planzeichnung des Vorentwurfs liegt inzwischen vor. Der Fehler lag nicht in der Recherche im Datenbestand, sondern im Schluss von dessen Lücke auf die Wirklichkeit — derselbe Fehler wie beim Bebauungsplan B5, nur an anderer Stelle wiederholt.

Ebenso zurückzunehmen ist eine Bewertung zulasten des Kartenurhebers. Er nennt für D6 die Zeichnungsnummer PM-B-11-16-BP-01-01, was zunächst wie eine erfundene Kennung wirkte. Die Karte 3a der Standortuntersuchung trägt die Nummer PM-E-11-16-EPa-03-05, die Plankarten von 2024 tragen PM-B-22-179-F-01-00 und PM-B-23-146-F-01-00. Das Schema ist real, und die von ihm genannte Nummer weist auf dasselbe Projekt aus dem Jahr 2011. **Inzwischen ist der Bebauungsplan selbst belegt, einschließlich der von ihm genannten Zahl von zunächst zehn Anlagen.** Ebenso zutreffend sind seine Angabe der vier Flächen A, H, K und M und seine Angabe zur erneuten Betrachtung des Rennwegs im Jahr 2023.

## Was offen bleibt

Erstens das Ergebnis des Prüfauftrags von 2023: Der Ausschuss verlangte einstimmig „eine verbindliche Antwort über die Realisierungsmöglichkeiten". Ob sie vorliegt, ist öffentlich nicht ersichtlich. Zweitens die Planzeichnung der Offenlage von 2013, in der die Fläche als „Fläche III ‚Rennweg'" dargestellt war — erst sie würde eine exakte statt einer rekonstruierten Überlagerung erlauben. Drittens die Herleitung der Zahl von 222 Hektar gegenüber 240 Hektar in der Standortuntersuchung und 165 Hektar in einer früheren Fassung. Viertens die acht Anlagen zur Vorlage 130/2024. Fünftens der Verbleib der Zuwegung. Sechstens, ob der Gemeinde seit Januar 2024 Anfragen von Projektierern vorliegen.

Ein Teil dieser Fragen ist ohne Auskunft zu klären. Die Gemeinde betreibt unter `ratsinfo.huertgenwald.de` ein Ratsinformationssystem; die in diesem Beitrag zitierten Beschlüsse stammen von dort. Seine Datei `robots.txt` untersagt Suchmaschinen jedoch das gesamte Angebot; freigegeben ist allein der Terminkalender. Die Plattform politik-bei-uns.de, die solche Dokumente spiegelt, sperrt ihrerseits den Bereich `/ratsdokumente`. Über eine Suchmaschine sind die Unterlagen nicht auffindbar.

Der entscheidende Beschluss lag die ganze Zeit öffentlich vor. Gefunden hat ihn seit Beginn der Debatte niemand.

**Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist nach dem öffentlichen Kalender für den 10. September 2026 angesetzt.**

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## Kommentar der Redaktion

*Der folgende Abschnitt ist ein Kommentar. Er bewertet, was der vorstehende Bericht darstellt, und trennt sich davon ausdrücklich.*

Am 22. August steht der Bundeskanzler im abgebrannten Wald und sagt: „Schauen Sie sich das genau an, was hier passiert ist. Das ist der Klimawandel." Fünf Tage später teilt die Staatsanwaltschaft Aachen dieser Redaktion mit, dass wegen Brandstiftung ermittelt wird.

**Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der ganze Vorgang.**

Niemand weiß bis heute, wie dieses Feuer entstanden ist. Die Ermittlungen dauern an, Anhaltspunkte für Vorsatz gibt es nach Angaben der Behörde bisher nicht — für Fahrlässigkeit ist damit nichts ausgeschlossen. Ein Kanzler, der vor Ort erklärt, was man hier sehe, sei der Klimawandel, deutet ein Ereignis, dessen Ursache Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist. Vier Tage später beschließt sein Kabinett Anpassungsmaßnahmen und beruft sich dabei ausdrücklich auf diesen Besuch.

Das ist derselbe Vorgang, den die Faktenchecks an der kursierenden Karte gerügt haben: ein ungeklärtes Ereignis zum Beleg für eine vorhandene These zu machen. Nur dass der eine dafür 183.000 Aufrufe bekam und der andere einen Kabinettsbeschluss.

Wer über Vereinnahmung schreiben will, muss beide Seiten benennen.

Was in diesem Wald tatsächlich belegt ist, ist etwas anderes. Es ist der Ausbaudruck. Die Standortuntersuchung der Gemeinde formuliert ihn ohne Umschweife: Ohne Waldflächen verbliebe „nicht ausreichend Fläche, um der Windkraft substantiell Raum zu schaffen". Um das zu zeigen, wird der Vorsorgeabstand zu den Häusern zunächst auf 600 Meter gesenkt — und danach, so das Papier, könne man ihn wieder vergrößern.

Die Fläche A am Rennweg ist in dieser Rechnung nicht eine Option unter vielen. Sie ist mit 222 von 285 Hektar aller zusätzlich betrachteten Flächen die einzige, die den Unterschied macht. Deshalb verschwindet sie nicht. 2014 wird sie herausgenommen, weil die Flugsicherung nicht geklärt ist. 2023 beschließt der Ausschuss einstimmig, sie „einer vertieften Betrachtung" zu unterziehen. 2024 steht sie wieder in den Unterlagen. Und die Verwaltung schreibt schon im Februar 2023, eine Vorbelastung sei „zwischenzeitlich eingetreten (Kalamitätsflächen)" — deshalb könne die Fläche „nunmehr zusätzlich ausgewiesen werden".

**Ein geschädigter Wald macht diese Fläche ausweisbarer als ein intakter.** Das ist keine Unterstellung. Das ist der Wortlaut einer Beschlussvorlage, dreieinhalb Jahre vor dem Brand.

Wie weit dieser Druck reicht, zeigt eine Zahl aus den Unterlagen der Naturschutzverbände: Von 19 im Gemeindegebiet geplanten Windenergieanlagen waren **18 im Wald** vorgesehen. Dieselbe Präsentation nennt als Ziel der Gemeinde nüchtern „Gewinnbeteiligung" und „Gewerbesteuer" — seit 2009 fließen den Standortgemeinden mindestens 70 Prozent des Gewerbesteueraufkommens eines Windparks zu. Das ist kein Vorwurf. Es ist die Rechnung, die hinter jeder dieser Planungen steht, und sie steht in den Akten.

Bemerkenswert ist, wo diese Akten auftauchen. Der Bebauungsplan D6, nach dem seit Tagen öffentlich gesucht wurde, fand sich nicht im Geodatendienst der Gemeinde, nicht in ihrem Ratsinformationssystem und nicht in einer Antwort auf unsere Anfragen. Er fand sich in einer Präsentation derer, die ihn verhindern wollten. Eine Verwaltung, die ihre eigene Planungsgeschichte auffindbar hält, bräuchte diesen Umweg nicht.

Und dann brennt genau dieser Wald. Rund 61 Prozent des Brandgebiets liegen innerhalb der Potenzialfläche A. Das ist keine Deckungsgleichheit, wie die kursierende Karte behauptete — deren erste Angabe ist etwa dreimal zu hoch. Aber es ist auch nicht das Nichts, das die Faktenchecks nahelegten.

Beweist das ein Motiv? Nein. Für ein Brandstiftungsmotiv spricht sogar ein handfestes Gegenargument: Die Bauhöhenbegrenzung der Flugsicherung auf 520 Meter über Normalnull lässt auf den Kuppen dieser Fläche rund 151 Meter Anlagenhöhe zu; gebraucht würden 240 bis 260. Daran ändert ein Feuer nichts. Wer hier ein Windkraftmotiv unterstellt, unterstellt einen Brandstifter, der die falschen Engpässe für die entscheidenden hielt.

Was bleibt, ist die Auskunftslage — und die ist das eigentliche Ärgernis.

Vier Presseanfragen dieser Redaktion sind seit dem 26. August unbeantwortet. Die Frist der Bezirksregierung Köln ist verstrichen. Die Gemeinde Hürtgenwald gab der Deutschen Presse-Agentur Auskunft und uns nicht — und was sie der Agentur sagte, deckt sich an zwei Stellen nicht mit ihren eigenen Akten: Die Erdbebenstation habe die Planung „stets verhindert", obwohl die Ratsunterlagen von 2014 die Flugsicherung als Ausschlag nennen und die Station gar nicht erwähnen; man habe sich „schlussendlich für andere Flächen entschieden", obwohl der Ausschuss 2023 einstimmig das Gegenteil beschloss.

Das Ratsinformationssystem der Gemeinde sperrt Suchmaschinen vollständig aus. Die Plattform, die solche Dokumente spiegelt, sperrt ausgerechnet den Ordner `/ratsdokumente`. Der entscheidende Beschluss lag die ganze Zeit öffentlich vor. Gefunden hat ihn seit Beginn der Debatte niemand.

So entsteht kein Verdacht aus Belegen. So entsteht er aus Lücken. Und jede Stelle, die eine Frist verstreichen lässt, arbeitet daran mit.

Die Fragen bleiben gestellt. Dieser Beitrag wird fortgeschrieben, sobald sie beantwortet sind.

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## Quellenverzeichnis

**Bauleitplanung und Standortuntersuchung**

1. Standortuntersuchung „Potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie", VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz, Stand April 2016, 97 Seiten. Anlage 3 zur Beschlussvorlage 67/2016. Kapitel 5.2 zu Wald und Mindestgröße (Seite 32), Kapitel 6.2.1 zur Fläche A (Seiten 55 bis 58).
2. Karte 3a „Analyseplan – Eignungsprüfung", Anlage 7 zur Beschlussvorlage 67/2016, Zeichnung PM-E-11-16-EPa-03-05, Maßstab 1:20.000, Stand 19.04.2016. Grundlage der Rekonstruktion der Fläche A. Ferner Karten 2b und 3b (Anlagen 6 und 8).
3. „Windkraft im Hürtgenwald?", Präsentation der Naturschutzverbände, 26 Seiten, ohne Datum, nach Inhalt aus dem Verfahren 2013/2014. Enthält auf Seite 11 die Planzeichnung des Bebauungsplans D6 „Windpark Rennweg" im Vorentwurf, auf Seite 20 diejenige des Bebauungsplans B 5 „Windpark Ochsenauel", ferner Angaben zu 19 geplanten Anlagen und zum Gewerbesteueraufkommen.
4. Begründung zum Feststellungsbeschluss der 9. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand Dezember 2016. [Verfahrensseite](https://www.o-sp.de/huertgenwald/plan?pid=59589), Seite 4/38 zu den Ablehnungsgründen, Seite 31/38 zur Chronologie.
5. Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Windkraft nördlich der Ringstraße, Raffelsbrand", Januar 2024, sowie berichtigte Fassung vom 03.06.2024. [PDF](https://www.o-sp.de/download/huertgenwald/448495). Kapitel 1.2, Kapitel 2.1 und Tabelle 1.
6. Begründungen zur 19. und 20. Änderung des Flächennutzungsplans, Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung, Januar 2024.
7. Plankarten zu den drei Verfahren, Maßstab 1:10.000, Datum 11.01.2024, Zeichnungen PM-B-22-179-F-01-03, PM-B-22-179-F-01-00 und PM-B-23-146-F-01-00.
8. [Verfahrensliste der Bauleitplanung](https://www.o-sp.de/huertgenwald/liste) und [Geodatendienst](https://www.o-sp.de/huertgenwald/opendata) der Gemeinde.

**Ratsunterlagen**

1. Tischvorlage 69/2014 vom 02.04.2014, Aktenzeichen III F/Ra, mit der Passage zur Flugsicherung und der Höhenbeschränkung von 520 m ü. NN.
2. Beschluss 69/2014 aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2014, ausgefertigt am 23.04.2014, Abstimmungsergebnis 21 zu 4.
3. Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2014.
4. Beschluss 19/2023 aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Nachhaltigkeit vom 02.03.2023 sowie Beschlussvorlage 19/2023 vom 14.02.2023, Aktenzeichen 621.00-003.
5. Beschlüsse 3/2024, 4/2024 und 5/2024 vom 30.01.2024, jeweils 14 zu 0 Stimmen.
6. Beschluss 130/2024 vom 14.11.2024 und Beschlussvorlage 130/2024 vom 29.10.2024, Aktenzeichen 621.31-009 Ma. Die acht Anlagen liegen der Redaktion nicht vor.
7. Beschlussvorlage 67/2016 vom 25.04.2016 für die Gemeinderatssitzung am 12.05.2016, mit der vollständigen Liste der 30 Verfahrensanlagen.
8. Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2016, in der die Beschlussfassung vertagt wurde.
9. Ratsinformationssystem der Gemeinde, `ratsinfo.huertgenwald.de`, System SD.NET RIM. Die `robots.txt` lautet „User-Agent: \* / Disallow: / / Allow: /termine/ics/". Abgerufen wurde allein der freigegebene Kalender.

**Geodaten**

1. Copernicus Emergency Management Service, Aktivierung [EMSR920](https://mapping.emergency.copernicus.eu/activations/EMSR920/), AOI 01. Delineation Version 2 (159,3 ha kartiert, 482,0 ha nicht auswertbar) und Grading Version 1 (172,8 ha).
2. Gemeinde Hürtgenwald, Bauleitplandaten über den WFS-Dienst `geodata.o-sp.de`, Stand 20.08.2026, dl-de/by-2-0. Abgerufen wurden alle fünf Ebenen mit zusammen 302 Objekten.
3. Geologischer Dienst NRW, Datensatz „Seismologische Stationen in Nordrhein-Westfalen", Objekt `GeophStation_EAS_GSH`, 6,3797° Ost / 50,7359° Nord, abgerufen über die [OGC API](https://ogc-api.nrw.de/inspire-ge-eas/v1).
4. Geobasis NRW, Digitale Orthophotos DOP20, Digitale Topographische Karte und Digitales Geländemodell, bezogen über die Dienste `wms.nrw.de/geobasis` und `wcs.nrw.de/geobasis`, dl-de/by-2-0.
5. OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL: Windkraftanlagen, Rennweg, Ortslagen. **Nicht amtlich.**

**Rechtsgrundlagen**

1. Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen, Ministerialblatt NRW 2018 S. 258.
2. Erlass zum Landesentwicklungsplan Erneuerbare Energien vom 28.12.2022.
3. Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie § 245e Absatz 1 und § 249 Absatz 2 Baugesetzbuch.

**Behördliche Auskünfte und Mitteilungen**

1. Kreis Düren, Pressemitteilungen vom [14. August](https://www.kreis-dueren.de/presse/krise-feuer-in-huertgenwald_2026-08-14.php) und [16. August 2026](https://kreis-dueren.de/presse/krise-lage-am-sonntag_2026-08-16.php).
2. Staatsanwaltschaft Aachen, Auskunft vom 27.08.2026 (Vorgang 2026-015).
3. Bundesregierung, [Kanzler Merz besucht Hürtgenwald](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-merz-huertgenwald-2449962), 22.08.2026, sowie [Maßnahmen zum Umgang mit Dürre und Hitze](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/massnahmen-hitze-duerre-trockenheit-2450108), 26.08.2026.
4. Evangelischer Pressedienst, [Merz im Waldbrandgebiet](https://www.evangelisch.de/inhalte/258390/22-08-2026/merz-im-waldbrandgebiet-das-ist-klimawandel), 22.08.2026.

**Presseanfragen der Redaktion, unbeantwortet**

1. Gemeinde Hürtgenwald, 26.08.2026, Frist 02.09.2026 (2026-011).
2. Kreis Düren, 26.08.2026, Frist 02.09.2026 (2026-012).
3. Wald und Holz NRW, 26.08.2026, Frist 02.09.2026 (2026-013).
4. Bezirksregierung Köln, 26.08.2026, Frist 29.08.2026 (2026-014), Frist ohne Antwort verstrichen.

**Geprüfte Darstellungen**

1. Vier Kartenfassungen und die zugehörigen Beiträge des Kontos @NachdenkerOB auf X vom 26. bis 29. August 2026.
2. Bitten der Redaktion um Stellungnahme, beide öffentlich am 26.08.2026 (Konto @finger\_klopfer). Unbeantwortet.
3. Bürgerinitiative „Rettet den Hürtgenwald", `rettet-den-huertgenwald.jimdofree.com`, Argumente und Nachrichtenarchiv 2013 bis 2015.

**Andere Faktenprüfungen**

1. Deutsche Presse-Agentur, Faktencheck vom 28.08.2026, [dpa-factchecking.com](https://dpa-factchecking.com/germany/260828-99-463246/).
2. Mimikama, „Traf der Hürtgenwald-Brand eine geplante Windkraftfläche?", von Claudia Spiess, 27.08.2026, [mimikama.org](https://www.mimikama.org/huertgenwald-brand-geplante-windkraftflaeche/). Bewertung: „Teilweise richtig, aber irreführend". Stützt sich unter anderem auf die Landtagsdrucksachen 16/5577 und 16/5946, einen Bericht der Aachener Zeitung, das Hinweisportal der Polizei Köln und das Landesforstgesetz NRW.

**Eigene Auswertung**

1. Einpassung der Karte 3a über sechs Passpunkte auf der amtlichen Gemeindegrenze, Helmert-Ausgleichung, mittlerer Restfehler 35 Meter. Die ermittelte Drehung von 2,65 Grad entspricht der Differenz der Gitternorde zwischen Gauß-Krüger und UTM; die Karte ist im älteren System gezeichnet. Verschneidung mit dem Brandpolygon in ETRS89 / UTM 32N. Alle im Beitrag genannten Zahlen sind über die Werkzeuge der Redaktion reproduzierbar.

*Zitate aus den Planunterlagen sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und unverändert wiedergegeben. Die zitierten Beiträge aus sozialen Netzwerken sind öffentlich abrufbar. Der Urheber der geprüften Karten wurde am 26.08.2026 zweimal um eine Stellungnahme gebeten und hat nicht geantwortet.*

**Vorgeschichte** Zum Waldbrand Hürtgenwald: [*Vom X-Post zur Geodaten-Recherche: der Windkraft-Verdacht im Hürtgenwald*](https://www.fingerklopfer.de/de/blog/841-vom-x-post-zur-geodaten-recherche-was-am-windkraft-verdacht-im-huertgenwald-wirklich-dran-ist) (26. August)

***Korrektur vom 30. August 2026, 22.00 Uhr.** Dieser Beitrag hielt in seiner am selben Tag um 17.30 Uhr veröffentlichten ersten Fassung fest, ein Bebauungsplan „D6 Windpark Rennweg" lasse sich nicht nachweisen, weil er im Geodatendienst der Gemeinde fehlt. Am Abend des 30. August wurde der Redaktion eine Präsentation der Naturschutzverbände zugänglich, die die Planzeichnung des Vorentwurfs enthält. Der Bebauungsplan existiert. Die betroffenen Passagen sind geändert, der Beitrag ist um einen Abschnitt dazu ergänzt.*

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*Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Auswahl, Verdichtung und Formulierung erfolgten maschinell; vor der Veröffentlichung wurde er von einem Redakteur geprüft und freigegeben. Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist die Redaktion.*
