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#  Niedersachsen: Wenn Behörden entscheiden, wer überhaupt gewählt werden darf

19. August 2026 // geschrieben von Herbert Münch (Gastbeitrag)

 ![](https://www.fingerklopfer.de/images/teaser/2026-08-19_niedersachsen_wahlausschluss.jpg)

**Der umstrittene Wahlausschluss von AfD-Kandidaten**

Was derzeit in Niedersachsen geschieht, sollte jeden Demokraten alarmieren – unabhängig davon, wie man zur AfD steht. Mehrere Kandidaten der Partei wurden von den Kommunalwahlen ausgeschlossen. Möglich macht dies eine erst im April 2026 beschlossene Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Zweifel an der Verfassungstreue kann nun die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden. Sie darf eigene Erkenntnisse erheben und den Verfassungsschutz um Auskunft bitten. Am Ende entscheidet allerdings der örtliche Wahlausschuss über die Zulassung.

Damit wird eine Frage von erheblicher demokratischer Tragweite aufgeworfen: Wer entscheidet eigentlich darüber, wer überhaupt auf dem Stimmzettel stehen darf?

## Ein politisch zusammengesetzter Wahlausschuss entscheidet

Der Wahlausschuss ist kein Gericht. Nach § 10 NKWG besteht er aus der Wahlleitung und sechs weiteren Mitgliedern, die auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berufen werden. Die Mitglieder müssen ihr Amt zwar unparteiisch ausüben, dennoch handelt es sich um ein politisch zusammengesetztes Gremium.

Genau hier liegt ein erstes demokratisches Spannungsfeld: Politische Akteure entscheiden darüber, ob ein politischer Konkurrent überhaupt zur Wahl zugelassen wird.

Formal ist das eindeutig geregelt. Die Kommunalaufsicht gibt lediglich eine begründete Stellungnahme ab; entscheiden muss der Wahlausschuss eigenständig. Das Innenministerium betont ausdrücklich, dass seine Stellungnahme keine bindende Entscheidung darstellt. Auch WELT weist darauf hin, dass Wahlausschüsse nicht an die Empfehlung der Kommunalaufsicht gebunden sind.

Doch der Fall Martin Sichert zeigt, dass zwischen formaler Zuständigkeit und tatsächlicher Wirkung ein erheblicher Unterschied bestehen kann.

## Welche Rolle spielt Innenministerin Daniela Behrens?

Das niedersächsische Innenministerium ist für den Verfassungsschutz zuständig. Das Ministerium trägt damit die politische Verantwortung für die Behörde. Das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz sieht zugleich eine umfassende Unterrichtung des zuständigen Landtagsausschusses durch das Fachministerium vor.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Daniela Behrens persönlich einem Wahlausschuss eine Weisung erteilt hat. Dafür gibt es keinen Beleg.

Die Frage lautet vielmehr: Wie unabhängig ist ein Verfahren, bei dem eine dem Innenministerium zugeordnete Behörde Erkenntnisse über einen politischen Bewerber liefert und das von Behrens geführte Ministerium anschließend als Kommunalaufsichtsbehörde eine Empfehlung zur Zulassung oder Nichtzulassung abgibt?

Diese institutionelle Verbindung ist zumindest erklärungsbedürftig.

## Martin Sichert: Nicht persönlich als rechtsextrem eingestuft

Besonders genau muss man den Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten [Martin Sichert](https://allianz-fuer-freiheit.de/demokratie/martin-sichert-von-landratswahl-ausgeschlossen-demokratie-oder-politische-vorpruefung/) betrachten. Seine Prüfung wurde nach vorliegenden Unterlagen zunächst allein durch seine Mitgliedschaft im niedersächsischen AfD-Landesverband ausgelöst. In dem Schreiben der Kreiswahlleitung hieß es ausdrücklich, weitere Anhaltspunkte lägen zunächst nicht vor. Erst im weiteren Verfahren wurden zusätzliche Informationen des Innenministeriums einbezogen.

Das ist ein wichtiger Punkt: Sichert ist nicht persönlich als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Diese Einstufung betrifft den niedersächsischen AfD-Landesverband. Gegen Sichert selbst wurden allerdings konkrete Äußerungen und politische Aktivitäten angeführt, unter anderem Aussagen über Migranten und „Ausländer mit deutschem Pass“, der Begriff „Kartellparteien“ sowie weitere Social-Media-Beiträge.

Ist damit seine persönliche Verfassungstreue durch eine behördliche Einstufung bereits rechtskräftig festgestellt worden? Nein!

Bemerkenswert ist zudem, dass selbst Apollo News berichtet, Sichert habe innerhalb der AfD in der Vergangenheit Björn Höcke öffentlich kritisiert.

## Von der Prüfung zum Wahlausschluss

Sichert wurde schließlich mit fünf zu einer Stimme nicht zur Landratswahl in Friesland zugelassen. Ähnliche Entscheidungen trafen später andere Wahlausschüsse, unter anderem gegen Stephan Bothe, Thorsten Moriße und Justin Vogel.

WELT berichtet deshalb zu Recht von einem grundsätzlichen Streit zwischen Staatsrechtlern: Während Hans Michael Heinig die Vorabprüfung für notwendig hält, um Verfassungsfeinde vom Staatsdienst fernzuhalten, hält Volker Boehme-Neßler die Verlagerung der Verfassungstreueprüfung in das Wahlzulassungsverfahren für einen Fremdkörper im Wahlrecht und plädiert für eine Prüfung erst vor der Ernennung des Wahlsiegers.

Es handelt sich also keineswegs um eine juristisch abschließend geklärte Frage.

## Das eigentliche Problem: Was passiert mit den Entscheidungsgrundlagen?

Noch brisanter wird die Sache bei einem Blick in das neue Gesetz.

45d Abs. 7 NKWG schreibt ausdrücklich vor, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die von ihr im Prüfverfahren verarbeiteten Daten „unverzüglich zu löschen“ hat, sobald der Wahlausschuss über die Zulassung des Wahlvorschlags entschieden hat. Das ist keine Interpretation kritischer Medien, sondern steht unmittelbar im Gesetzesentwurf, mit dem diese Regelung geschaffen wurde.

Damit entsteht ein bemerkenswertes Spannungsfeld.

Die Kommunalaufsicht darf eigene Erkenntnisse erheben, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes anfordern und diese für die Prüfung verwenden. Sie übermittelt anschließend das begründete Ergebnis zusammen mit eigenen und vom Verfassungsschutz erhaltenen Erkenntnissen an den Wahlausschuss. Danach müssen ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten jedoch unverzüglich gelöscht werden.

Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Spur des Verfahrens verschwindet. Der Wahlausschuss besitzt weiterhin seine Unterlagen und muss über seine Entscheidung eine Niederschrift fertigen.

Aber es stellt sich eine sehr konkrete rechtsstaatliche Frage:

**Kann später noch vollständig rekonstruiert werden, welche Informationen die Kommunalaufsicht tatsächlich geprüft, welche Erkenntnisse sie verworfen und welche Tatsachen sie ihrer Prognose zugrunde gelegt hat?**

## Wenn Akteneinsicht nicht mehr möglich ist

Diese Frage ist inzwischen nicht mehr nur theoretischer Natur. Sie stellt vielmehr die Transparenz und Nachvollziehbarkeit eines Verfahrens infrage, das gerade dem Schutz der Demokratie dienen soll. Kritiker vergleichen diese Vorgänge inzwischen sogar mit Methoden der ehemaligen DDR-Staatssicherheit.

Apollo News berichtet über Fälle, in denen Betroffenen die Einsicht in die entsprechenden Unterlagen verweigert beziehungsweise mitgeteilt wurde, dass die Daten beim Innenministerium bereits gelöscht seien. So wird etwa über Jessica Schülke berichtet, dass sie wissen wollte, warum ihre Verfassungstreue geprüft worden war, ihr die eigene Akte aber nicht mehr zur Verfügung stehe.

NIUS wiederum veröffentlichte Unterlagen aus den Prüfverfahren und berichtete, dass ihm etwa die Stellungnahme des Innenministeriums zu Stephan Bothe vorlag.

Damit entsteht eine geradezu paradoxe Situation: Medien können teilweise Dokumente besitzen, während der Betroffene selbst möglicherweise keinen vollständigen Zugang mehr zu den staatlichen Prüfunterlagen erhält.

Das muss dringend aufgeklärt werden.

## Was nützt ein Gerichtsurteil nach der Wahl?

Hinzu kommt das Problem des effektiven Rechtsschutzes.

Nach der derzeitigen Rechtslage werden solche Entscheidungen grundsätzlich erst im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens nach der Wahl überprüft. Ein Eilverfahren vor dem Wahltag ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, die Hürden sind jedoch hoch. WELT berichtet, dass eine vollständige gerichtliche Überprüfung grundsätzlich erst nach der Wahl möglich ist, sofern der Ausschluss nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

Das führt zu einem schwerwiegenden Problem:

**Was nützt einem Kandidaten ein späterer gerichtlicher Erfolg, wenn die Wahl längst stattgefunden hat?**

Ein Gericht kann nachträglich feststellen, dass ein Ausschluss rechtswidrig war. Die verlorene Möglichkeit, auf dem Stimmzettel zu stehen, lässt sich dadurch jedoch nicht ohne Weiteres wiederherstellen.

Gerade bei Wahlen ist Zeit deshalb nicht nur ein organisatorischer Faktor. Zeit ist Teil des Rechtsschutzes.

## Wehrhafte Demokratie braucht rechtsstaatliche Verfahren

Natürlich gilt: Wer ein kommunales Spitzenamt übernehmen will, muss die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Das ist keine AfD-Sonderregel, sondern eine Anforderung an kommunale Wahlbeamte.

Eine wehrhafte Demokratie darf und muss sich gegen tatsächliche Verfassungsfeinde schützen.

Aber gerade deshalb muss sie bei der Anwendung ihrer Schutzinstrumente besonders sorgfältig sein.

Es muss klar sein, welche konkreten Tatsachen gegen einen Bewerber sprechen, wer diese Tatsachen bewertet, welche Informationen der Betroffene erhält, welche Unterlagen erhalten bleiben und ob ein unabhängiges Gericht rechtzeitig eingreifen kann.

## Demokratie bedeutet auch das Recht, auswählen zu dürfen

Die zentrale Frage dieses niedersächsischen Verfahrens lautet deshalb nicht, ob man Martin Sichert, Stephan Bothe oder einen anderen AfD-Kandidaten politisch unterstützt.

Die Frage lautet:

**Darf der Staat, dürfen parteipolitisch zusammengesetzte Gremien vor einer Wahl bestimmen, welche demokratisch aufgestellten Kandidaten dem Bürger überhaupt zur Auswahl stehen – und wie muss ein solches Verfahren ausgestaltet sein, damit das passive Wahlrecht und der effektive Rechtsschutz nicht zur bloßen Formalie werden?**

Das neue niedersächsische Verfahren gibt darauf bislang keine überzeugende Antwort.

Denn hier treffen mehrere sensible Elemente aufeinander: Ein politisch zusammengesetzter Wahlausschuss entscheidet über die Kandidatur eines politischen Bewerbers. Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums liefert dafür eine fachliche Bewertung. Dabei können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einfließen. Eine gerichtliche vollständige Kontrolle findet möglicherweise erst nach der Wahl statt. Und die Kommunalaufsicht muss ihre personenbezogenen Prüfungsdaten unmittelbar nach der Zulassungsentscheidung löschen.

Das ist nicht automatisch ein Verfassungsbruch oder eine Straftat. Aber es ist ein Verfahren, das rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich auf den Prüfstand gehört.

Denn eine Demokratie schützt sich nicht nur dadurch, dass sie Verfassungsfeinde von öffentlichen Ämtern fernhält.

Sie schützt sich auch dadurch, dass sie sicherstellt, dass niemand ohne transparente, nachvollziehbare und wirksam gerichtlich kontrollierbare Gründe vom demokratischen Wettbewerb ausgeschlossen wird.

Für mich ist deshalb auch die politische Konsequenz klar: Daniela Behrens trägt als zuständige Innenministerin die politische Verantwortung für dieses Verfahren. Sollte sich bestätigen, dass Betroffene ihrer Entscheidungsgrundlage beraubt werden und eine wirksame nachträgliche Kontrolle dadurch erschwert oder unmöglich gemacht wird, ist ihr Verbleib im Amt aus meiner Sicht nicht mehr vertretbar.

##### Quellen

- [NDR: Wie wird die Verfassungstreue der Kandidaten überprüft?](https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/kommunalwahl-niedersachsen-wie-wird-die-verfassungstreue-der-kandidaten-ueberprueft%2Cfaq-140.html)
- [NDR: Martin Sichert nicht zur Landratswahl zugelassen](https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/friesland-afd-politiker-sichert-nicht-fuer-landratswahl-zugelassen%2Csichert-100.html)
- [Der Fingerklopfer: Der Fall Martin Sichert und die neue Demokratie der Vorprüfung](https://www.fingerklopfer.de/de/blog/783-nicht-zugelassen-bevor-die-buerger-entscheiden-duerfen-der-fall-martin-sichert-und-die-neue-demokratie-der-vorpruefung)
- [WELT: Wer darf antreten? Kommunen entscheiden über AfD-Bewerber](https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article6a696e7fa17ee9f1dfd824e7/wer-darf-antreten-kommunen-entscheiden-ueber-afd-bewerber.html)
- [WELT: AfD-Bewerber ausgeschlossen – Streit um Verfassungstreue](https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article6a6acce295262dd1627853b5/afd-bewerber-ausgeschlossen-streit-um-verfassungstreue.html)
- [WELT: Thorsten Moriße nicht zur OB-Wahl zugelassen](https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article6a688f9a1ff9bc89d8811a9b/afd-politiker-morisse-nicht-zur-ob-wahl-zugelassen.html)
- [Apollo News: Wahlausschuss schließt Martin Sichert aus](https://apollo-news.net/wahlausschuss-schliet-afd-bundestagsabgeordneten-martin-sichert-von-landratswahl-aus/)
- [Apollo News: Methode Wahlausschluss](https://apollo-news.net/methode-wahlausschluss-wie-niedersachsens-spd-innenministerin-die-afd-von-der-macht-fernh%C3%A4lt/)
- [NIUS: Stephan Bothe vor Wahlausschluss](https://nius.de/politik/niedersachsen-afd-kandidat-stephan-bothe-vor-wahlausschluss)
- [Niedersächsischer Landtag – Ausschussprotokoll zur Verfassungstreueprüfung](https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/niederschriften_ausschuesse/19_wp/afiusp/102_AfIuS_16.04.2026.pdf)

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*Der Gastbeitrag erschien zuerst auf [https://allianz-fuer-freiheit.de/demokratie/afd-kandidaten-ausgeschlossen-was-laeuft-in-niedersachsen-schief/](https://allianz-fuer-freiheit.de/demokratie/afd-kandidaten-ausgeschlossen-was-laeuft-in-niedersachsen-schief/#:~:text=Niedersachsen%3A%20Wenn%20Beh%C3%B6rden,Ausschussprotokoll%20zur%20Verfassungstreuepr%C3%BCfung)

Wir bedanken uns für die Erlaubnis, ihn hier erneut zu veröffentlichen.*
